ASF-/FES-Seminare für Seminarleiter
- Seminarleiter: ASF-Fortbildung
ASF-Seminarleiter müssen gemäß § 53 Abs. 2 FahrlG alle zwei Jahre einen Fortbildungstag besuchen. - Seminarleiter FES-Fortbildung
FES-Seminarleiter müssen gemäß § 53 Abs. 2 FahrlG alle zwei Jahre einen Fortbildungstag besuchen.
Aktuelles Seminarangebot:
ASF-Seminarleiter-Fortbildung
nach § 53 Abs. 2 FahrlG
ASF- Seminarleiter müssen gemäß § 53 Abs. 2 FahrlG alle zwei Jahre einen Fortbildungstag besuchen.
Im Jahr 2024 soll neben einem Erfahrungsaustausch zu den vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) vor einiger Zeit neu eingeführten Programmbausteinen die Arbeit mit einzelnen ausgewählten Bausteinen des ASF- Seminarprogramms im Mittelpunkt stehen.
Abgerundet wird das Seminar durch Informationen über rechtliche Neuerungen sowie zu den vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) geplanten Änderungen bei der Fahrerlaubnis auf Probe.
Ein wichtiges Thema werden auch die auf die Fahranfängerszene zu erwartenden Auswirkungen der Freigabe von Cannabis sein.
Dozent: Stefan Halanke, Fahrlehrer und ASF-Lehrgangsleiter
FES-Seminarleiter-Fortbildung
nach § 53 Abs. 2 FahrlG
FES-Seminarleiter müssen gemäß § 53 Abs. 2 FahrlG alle zwei Jahre einen Fortbildungstag besuchen.
Altes und Neues für`s FES
FES-Seminarleiter müssen gemäß § 53 Abs. 2 FahrlG alle zwei Jahre einen Fortbildungstag besuchen.
Fahreignungsseminare finden seltener statt als gewünscht. Umso wichtiger ist es für die aktiven Seminarleiter, sich mögliche Marketingmaßnahmen zu überlegen, um die Nachfrage zu steigern. Des Weiteren sollen vom Lehrgangsleiter zusammengestellte neue Medien zur Nutzung im Seminar vorgeführt und den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden.
Seminarinhalte:
- Rechtsfragen rund um das FES
- Marketingideen für‘s FES
- Aktuelle Unfall- und Auffälligkeitsstatistiken
- Musterpräsentation für die verkehrspädagogische
- Teilmaßnahme
Dozent: Wolfgang Fremgen, Pädagoge, Fahrlehrer und FES-Lehrgangsleiter