(2686) Halter eines falsch geparkten Autos trägt Mitschuld an Unfall
Die Klägerin aus dem Landkreis Dachau parkte im Mai 2024 ihren Pkw auf dem Parkplatz eines Schwimmbads in Unterschleißheim. Ihr Auto wurde dabei durch die Beklagte beim Rangieren angefahren, wodurch am Auto der Klägerin ein Schaden in Höhe von 6.244,90 € entstand.