15.08.2022

(2550) Auffahrunfall nach Zurechtweisung

Der Fall   Eine Autofahrerin war auf einer Vorfahrtstraße unterwegs. Ein Lkw bog in die Vorfahrtstraße ein und nahm ihr die Vorfahrt. Der Ärger darüber war anscheinend so groß, dass sie den Lkw im Anschluss überholte, sich in einem Akt von Zurechtweisung vor diesen setzte und plötzlich abbremste. Der Lkw konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf. Die Frau wollte nun den Schaden vom Lkw-Fahrer ersetzt bekommen und zog vor Gericht.

Das Urteil   Die Klage der Frau war erfolglos. Die Frau hat sich nach Überzeugung des Gerichts in grobem Maße verkehrswidrig verhalten. Der Unfall war demnach allein aufgrund ihres Verhaltens passiert. So greift hier auch nicht der Anscheinsbeweis, aufgrund dessen bei Auffahrunfällen die Schuld beim Hintermann vermutet wird, etwa wegen Ablenkung oder zu wenig Abstand. Auch dass der Lkw-Fahrer die Vorfahrt der Frau missachtet hatte, wurde nicht berücksichtigt. Denn dadurch war es nicht zum Unfall gekommen. Wer nur stark abbremst, um andere zu disziplinieren, haftet für den Unfall allein.

Oberlandesgericht Koblenz
- Beschluss vom 16.12.2021 -
Az. 12 U 1518/21