15.05.2022

(2541) Nur einmal Kokain und THC - Führerschein ist weg

Der Fall   Während einer Unfallaufnahme wurde bei dem Fahrer der Konsum von Kokain und THC festgestellt. Daraufhin erkannte die Fahrerlaubnisbehörde dem in Deutschland wohnenden Mann mit ausländischem Führerschein das Recht ab, in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen. Dagegen legte der Fahrer Widerspruch ein und beantragte ein Eilverfahren. Er begründete dies damit, dass es wohl zu einer unbeabsichtigten Aufnahme von Kokain gekommen sein müsse, da er das Glas sowie die Tabakblätter eines Bekannten mitbenutzte.

Das Urteil   Das Gericht folgte seiner Argumentation nicht. Die Blutprobe habe gezeigt, dass der Antragsteller nicht nur geringe Mengen der Drogen unbewusst eingenommen hatte. Er habe sich damit als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erwiesen. Steht die Einnahme harter Drogen fest, sei die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen. Es reicht aus, wenn im Körper einmalig harte Drogen nachgewiesen werden. Häufigkeit und Höhe des Konsums harter Drogen sowie die Teilnahme am Straßenverkehr im berauschten Zustand spielen dafür keine Rolle.

Verwaltungsgericht Trier
- Beschluss vom 07.12.2021 -
Az. 1 L 3223/21.TR