15.08.2022
(2553) Vorfahrtunfall - Bedeutet geringe Tempoüberschreitung immer Mitverschulden?
Der Fall Der Beklagte hatte der Klägerin die Vorfahrt genommen und so einen Unfall verursacht. Da die Fahrerin allerdings 5 Kilometer zu schnell unterwegs war, sah der Versicherer des Unfallverursachers darin eine Mitschuld und zahlte nur 75 Prozent des Schadens. Die restlichen 25 Prozent hätte die Klägerin übernehmen müssen.
Das Urteil Das Landgericht kassierte das Urteil des Amtsgerichts und sprach der Klägerin den kompletten Anspruch auf Schadenersatz zu. Als Grund nannten die Richter die geringe Geschwindigkeitsüberschreitung. Denn auch mit den vorgeschriebenen 30 km/h hätte die Fahrerin nicht mehr rechtzeitig reagieren können.
Landgericht Lübeck
- Beschluss vom 11.11.2021 -
Az. 14 S 166/20