15.06.2022

(2545) Fahrt mit E-Scooter unter Drogen

Der Fall   Im Mai 2020 wurde ein Fahrerlaubnisinhaber bei einer Verkehrskontrolle in Bayern dabei ertappt, als er unter Einfluss von Cannabis und Amphetaminen einen E-Scooter fuhr. Die Blutprobe ergab eine THC-Konzentration von 1,8 ng/ml und eine Amphetaminkonzentration von 86,2 ng/ml. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog dem Mann daraufhin die Fahrerlaubnis. Dagegen erhob er Widerspruch, der jedoch erfolglos war. Daraufhin klagte er vor dem Verwaltungsgericht.

Das Urteil   Das Verwaltungsgericht Würzburg entschied gegen den Kläger. Der Entzug der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig. Denn der Kläger habe unter der Wirkung von Betäubungsmitteln mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen. Er habe sich gemäß Nr. 9.1 und Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen. Der Kläger sei zumindest als gelegentlicher Konsument von Cannabis anzusehen, da nachweislich mehr als ein Konsumakt vorgelegen habe.

Verwaltungsgericht Würzburg
- Beschluss vom 23.02.2022 -
Az. W 6 K 21.1113