15.01.2022

(2527) Starthilfe fürs Auto geht schief: Gibt es Schadenersatz?

Der Fall   Ein Discjockey war bei einer Hochzeitsfeier im Einsatz. Als er mit seinem Pkw heimfahren wollte, stellte er fest, dass seine Autobatterie leer war. Er fragte die Gäste, ob jemand bereit sei, ihm noch Starthilfe zu geben. Das war ohne Erfolg. Darauf überredete der DJ einen Mann dazu, ihm zu helfen. Dieser Mann hatte zwar Alkohol getrunken, bat aber seine Frau darum, sein Auto zu holen. Mehrfach wies der Helfer allerdings darauf hin, dass er sich mit Starthilfe nicht auskenne und es ungern mache.

Der DJ wies den Mann dann an, wie die Starthilfekabel anzuschließen seien, was der Helfer auch ausführte. Zunächst kam kein Stromschluss zustande, dann entwickelte sich Rauch, und es kam zu einem Motorschaden. Der DJ verlangte daraufhin Schadenersatz von dem Gast und klagte vor dem Amtsgericht.

Das Urteil   Das Gericht wies die Klage ab. Denn der Helfer habe in diesem Fall klar zur Sprache gebracht, dass er sich mit dem Thema nicht auskenne. Auch grobe Fahrlässigkeit sei nicht gegeben gewesen, da Starthilfe mit einem hohen Schadensrisiko behaftet sei. Damit habe der Helfer seine Sorgfaltspflichten nicht grob verletzt. Außerdem hatte der Mann dem DJ gesagt, Alkohol getrunken zu haben. Dass dieser dennoch die Hilfe in Anspruch nahm, wertete das Gericht als erhebliches Mitverschulden und schloss daher Schadenersatz aus.

Amtsgericht München
- Urteil vom 30.07.2020 -
Az. 182 C 5212/20