25.04.2024© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April 2024, Seite 177

EDITORIAL: Führerscheinkosten im Bundestag

Liebe Leserinnen und Leser,

 

nun haben es die angeblich so enorm angestiegenen Kosten für die Fahrausbildung dank Antrag der CDU/CSU-Fraktion bis zu einer Debatte im Bundestag geschafft (siehe auch unseren Newsletter Nr. 445 vom 14.03.2024). 

Fahrschulen wurden in jüngster Zeit von massiven Kostensteigerungen bei Fahrzeugen, Löhnen, Mieten, Reinigung, Energie und vielem mehr belastet. Das führte zwangsläufig zu gestiegenen Ausbildungspreisen. Nun sehen sie sich neben anderen Dienstleistern, dem Handel und der Industrie ungerechtfertigter öffentlicher Kritik ausgesetzt. 

Eine solide, nachhaltige Fahrausbildung ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit. Genau das wird offensichtlich von jenen Kritikern übersehen, die in nostalgischer Sinnestäuschung die heutigen Kosten an denen ihrer vor Jahrzehnten durchlaufenen Fahrausbildung messen. Fakt ist aber, dass sich beispielsweise das Verhältnis der monatlichen Vergütung eines Auszubildenden zu den durchschnittlichen Kosten für den Erwerb eines Klasse-B-Führerscheins sogar eher zu Gunsten des Fahrerlaubniserwerbs entwickelt hat. Azubis müssen heute also eher kürzer als früher für ihren Führerschein arbeiten.

Und die Politik, die jetzt fordert, der Führerschein müsse bezahlbar bleiben, hat doch in den vergangenen Jahren selbst zu massivem Kostenanstieg beigetragen: Dabei denke ich an die Verlängerung der praktischen Prüfung, die nicht nur die reinen Prüfungskosten beim TÜV und bei der Fahrschule verteuert hat. Denn um eine 55 Minuten dauernde praktische Klasse-B-Prüfung erfolgreich durchzustehen, ist eine noch intensivere Vorbereitung als für eine Prüfungszeit von 
45 Minuten erforderlich. Auch die in die Prüfung aufgenommene obligatorische Nutzung der im Auto vorhandenen Fahrerassistenzsysteme (FAS) braucht zusätzliche Ausbildungszeit. Und last, but not least hat die modifizierte Automatikregelung (B197) zu höheren Fahrzeugkosten geführt, weil jeder Fahrlehrer im Regelfall Zugriff auf zwei antriebstechnisch sehr unterschiedliche Ausbildungsfahrzeuge haben muss. 
Liebe Kolleginnen und Kollegen, statt Fahrschulen als Preistreiber zu brandmarken, sollte sich die Politik Gedanken über eine Senkung der Führerscheinkosten machen. Da denke ich beispielsweise – analog zu den C- und D-Klassen – an die Befreiung der Ausbildungskosten und der TÜV-Gebühren von der Umsatzsteuer. Dann wären nämlich für eine Klasse-B-Ausbildung statt bspw. 3.500 € nur noch 2.941,18 € zu entrichten.

 

In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich

Ihr

Jochen Klima

 

Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.


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