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Aus
FPX 08/2010
"Mopedfahren schon mit 15”
Unter diesem und ähnlichen Titeln berichteten die Medien am 8. Juli,
Schwarz-Gelb habe beschlossen, das Mindestalter für den Führerschein der Klasse
M von 16 auf 15 Jahre zu senken. Der Beschluss des Verkehrsausschusses des
Deutschen Bundestags rief neben der Opposition den ADAC, die Verkehrswacht, den
DVR und die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) auf den Plan. Unisono stellten
sie sich gegen den Mopedführerschein mit 15 und verwiesen dabei u.a. auf den
"gewaltigen Anstieg" der tödlichen Unfälle in Österreich seit Senkung des
Mindestalters auf 15. In Österreich ist für den Erwerb des Mopedführerscheins
nur eine inhaltlich äußerst dürftige theoretische und praktische Ausbildung bei
einem Automobilklub oder einer Fahrschule zu absolvieren (6 Stunden Theorie, 8
Stunden praktisch, keine praktische Prüfung). Diese Regelung gilt erst seit
01.09.2009; davor war das Führen von Mopeds in Österreich fahrerlaubnisfrei. Das
Moped ist – besonders im innerörtlichen Verkehr – viel sicherer als das Mofa 25,
für das sich im Jahr 2009 in Baden-Württemberg immerhin noch 10.094 Jugendliche
entschieden haben. Wie wichtig gute Ausbildung für die Verkehrssicherheit ist,
sollte die BASt dank ihrer Begleituntersuchung des seinerzeitigen
baden-württembergischen Mofa-Modells eigentlich noch wissen. Anders als in allen
anderen Bundesländern mussten die Mofa-Aspiranten in Baden-Württemberg ab 1.
April 1980 eine Ausbildung in der Fahrschule durchlaufen. Ab Start des Modells
(damaliger Bestand an Mofas in BW: 253.510!) ging die Anzahl der Verunglückten
binnen neun Monaten von 1940 auf 1684, also um 13,1 Prozent zurück. Im gleichen
Zeitraum stieg die Helmtragequote der Mofafahrer in Baden Württemberg auf 63
Prozent, während sie im übrigen Bundesgebiet bei 33 Prozent lag. Damit war und
ist klar: Gute Ausbildung macht den Unterschied! Die Inhalte der in Deutschland
praktizierten Ausbildung und Prüfung angehender Mopedfahrer sind Gewähr für ein
hohes Maß an Sicherheit. Der Aufschrei des Bedenkenkartells gegen „Moped-mit-15“
war unbedacht und sollte deshalb ungehört bleiben. GLH
Lesen Sie zum Thema auch den Artikel "Moped mit 15 -
Können österreichische Unfallzahlen Richtschnur sein? aus der FahrSchulPraxis
Ausgabe August/2010 ...
Aus
FPX 08/2010
Umweltzonen:
Droht älteren Diesel-Pkw das endgültige Aus?
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Seit 1. Juli 2010 dürfen Autos mit roter Plakette im Stadtgebiet Stuttgart
(insgesamt 207 km²) nicht mehr fahren. Laut TÜV SÜD sind davon ca. 30.000
Dieselfahrzeuge älterer Baujahre betroffen. München und andere Großstädte
werden bald nachziehen. Der TÜV fragt deshalb: „Verlieren ältere gut
erhaltene Diesel deshalb jeglichen Wert?“ |
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Nein, sagen die Experten vom TÜV SÜD, denn viele
Fahrzeuge können mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. Dafür gibt es
(noch!) bis 31.12.2010 staatliche Förderung, in die auch Wohnmobile und leichte
Nutzfahrzeuge einbezogen sind. Wer seinen Diesel nachrüstet, vermeidet überdies
die seit April 2007 für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter um 1,20 € pro 100
Kubikzentimeter Hubraum erhöhte Kfz-Steuer.
Wichtig ist auch: Die Ausnahmeregelungen gelten weiter. Schwerbehinderte mit
einem Ausweis und eingetragenem Merkzeichen „aG“, „H“ oder „BI“ dürfen auch
weiter ohne Plakette in die Umweltzonen fahren – bundesweit. Oldtimer sind
ebenfalls von der Regelung befreit, sobald sie ein H-Kennzeichen haben. Auch für
Zwei- und Dreiräder braucht man keine Plakette. Einschränkung: Quads und Trikes
müssen als „Motorrad“ oder „land- oder forstwirtschaftliche Maschine“ zugelassen
sein.
Aber Vorsicht: Anwohner von Umweltzonen sind nicht grundsätzlich von der
Plaketten-Pflicht befreit. Das Gleiche gilt für Pendler, Umzugswagen,
Handwerkerfahrzeuge oder solche mit ausländischer Zulassung oder roter
Händlernummer. TÜV SÜD/GLH
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