15.02.2011
(1057) Umlagefähigkeit einer Terrorschadensversicherung
(jlp). Der Vermieter ist berechtigt, eine Terrorschadensversicherung im Rahmen eines Gewerberaummietvertrages abzuschließen und die Kosten hierfür auf die Mieter umzulegen. Ohne ein konkretes Schadenswagnis für einen Terroranschlag entspricht es aber keiner vernünftigen Bewirtschaftung einer Immobilie, dieses - rein theoretische - Risiko kostenaufwändig abzudecken.
Bundesgerichtshof, Az.: XII ZR 129/09