15.12.2011
(2035) Vorsicht beim Rückwärtsausparken
(jlp). Kommt es beim Zurücksetzen eines Fahrzeugs aus einer Parktasche in die Fahrbahn zu einem Zusammenstoß mit einem die Fahrbahn befahrenden Pkw, spricht ein Anscheinsbeweis für die Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den rückwärts Anfahrenden. Der Verstoß gegen die besondere Sorgfaltspflicht beim Anfahren vom Fahrbahnrand wiegt so schwer, dass dahinter regelmäßig die Betriebsgefahr des Unfallgegners zurücktritt und den Anfahrenden die volle alleinige Haftung trifft.
Oberlandesgericht Köln, Az.: 5 U 26/11