15.12.2011
(2031) Überladung von Kraftfahrzeugen
(jlp). Wenn bei dem Verdacht von überladenen Kraftfahrzeugen eine geeichte Waage Verwendung findet, so ist vom konkreten Eichwert der Waage eine Verkehrsfehlergrenze vom Bruttomessergebnis in Abzug zu bringen. Dieser Toleranzabzugswert beträgt 5 Prozent vom Messergebnis. Ein pauschaler Abzug, zum Beispiel von 20 Kilogramm, ist dagegen nicht zulässig.
Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 1 Ss 156/11