26.11.2024© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November 2024, Seite 597

EDITORIAL: Wo gibt es noch Schaltfahrzeuge?

Liebe Leserinnen und Leser,

 

um stets moderne, wartungsarme Lehrfahrzeuge im Fuhrpark zu haben, ersetzen viele Fahrschulen ihre Ausbildungs-Pkw – ob geleast oder gekauft – im Zeitraum von ein bis drei Jahren. Wer aber derzeit im Autohaus einen Pkw mit Schaltgetriebe ordern möchte, erlebt mitunter eine böse Überraschung: Die Vertragshändler der großen deutschen Autohersteller, seien es Audi, BMW, Mercedes oder Volkswagen – so berichten Verbandsmitglieder – winken immer mal wieder ab, denn ihr Hersteller konzentriere sich nur noch auf die hohe Nachfrage nach Automatikfahrzeugen und habe deshalb keine adäquaten Schaltfahrzeuge mehr im Angebot. Auf Nachfrage, wo man noch Schaltfahrzeuge bekomme, verweisen einzelne Verkäufer dem Vernehmen nach neuerdings auf Hersteller wie KIA, Toyota, Dacia oder Hyundai und andere.

 

Diese Entwicklung zeigt zum einen sehr deutlich, dass die deutschen Automobilhersteller den Fahrnovizen, unseren Fahrschülern/-innen, den künftigen Autokäufer/-innen, offenbar nicht mehr das Interesse früherer Jahre entgegenbringen. Das Desinteresse der deutschen Hersteller zeigt sich zum anderen auch darin, dass sie Fahrschulen keine namhaften Rabatte mehr gewähren. Hingegen versuchen ausländische Hersteller derzeit gezielt im Fahrschulmarkt Fuß zu fassen. Das zwischen dem Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. und KIA vereinbarte Testwagen-Angebot für Verbandsmitglieder (siehe Seite 608/609) ist hierfür ein beredtes Beispiel.

 

Aber es zeigt auch, dass die Automatikregelung (B197) mit der Verpflichtung, einen Teil der Ausbildung auf einem Schalt-Pkw zu absolvieren, allein schon mangels Nachfrage des Publikums nach Schaltfahrzeugen nicht mehr zeitgemäß ist.

 

Wenn die eigene Industrie die Produktion von Pkw mit herkömmlichem Schaltgetriebe auslaufen lässt, muss sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dringend für die ersatzlose Streichung der sogenannten Automatikbeschränkung einsetzen. Damit würde die Fahrausbildung und -prüfung der Klasse B auf einem Automatik-Pkw auch uneingeschränkt zum Führen von Schaltfahrzeugen berechtigen. Bei Bedarf können Führerscheinneulinge sich in einer Fahrschule in den Umgang mit einem Schalt-Pkw einweisen lassen.

 

In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich

Ihr

Jochen Klima

 

Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.


Zum Inhalt der FahrSchulPraxis Ausgabe November 2024...


Empfehlungen: