27.06.2025© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni 2025, Seite 322

UPDATE: Jährliche HU - Bürokratieabbau geht anders / Wenn das der Führer wüsste ...

Jährliche HU - Bürokratieabbau geht anders

Die Lobby von TÜV und Konsorten hat es fast geschafft. Es fehlt nur noch die Zustimmung des EU-Parlaments und des Rates, dann ist die jährliche Hauptuntersuchung für Autos, die älter als 10 Jahre sind, europäisches Recht. Die Lobby verkauft sich gut, denn man will uns alle schützen, ob wir es wollen oder nicht. Wovor? Vor verkehrsunsicheren alten Autos und möglichen Unfällen infolge schwerer technischer Mängel. Gibt es für die Notwendigkeit dieses pro anno rd. 160 Euro teuren Schutzes einen handfesten Nachweis? Oder ist der Vorstoß der Lobby nur der Annahme geschuldet, mit Pkw, 10 Jahre und älter, würden relativ mehr schwere Unfälle als mit weniger bejahrten Pkw verursacht? Und um den Schutz rund zu machen, führt die Lobby auch noch den Umweltschutz und den Schutz von Käufern gebrauchter Autos ins Feld. Dazu fällt mir ein, dass auch eine noch so intensive HU nicht vor verschleißbedingtem Versagen schützen kann. Das hat unlängst das Oberlandesgericht Zweibrücken in einem Zivilverfahren festgestellt. Ein Mann hatte ein TÜV-geprüftes Auto mit einer Fahrleistung von mehr als 200.000 km gekauft. Als er damit 7.000 km gefahren war, machte die Zylinderkopfdichtung schlapp. Für die Reparaturkosten wollte der Mann nun den Verkäufer zur Kasse bitten. Das OLG holte in diesem Fall das Urteil eines neutralen Sachverständigen ein. Dieser stellte fest, es handle sich bei der defekten Zylinderkopfdichtung nach mehr als 200.000 km Fahrleistung um einen natürlichen Verschleißschaden, für den der Verkäufer des Autos nicht mehr haftbar gemacht werden könne. Doch dem nicht genug, die jährliche HU soll auch noch der Manipulation von Tachometern entgegenwirken. Also Sicherheit rundum?

In diesem Entwurf einer EU-Verordnung steckt der Ungeist der Vollkaskomentalität, die in diesem Fall nicht den Beutel einer Versicherung, sondern den der diversen Prüforganisationen füllt. Die neue Bundesregierung sollte diesem perfiden Anschlag auf die Entbürokratisierung mit einem deutlichen Nein begegnen.

 

Wenn das der Führer wüsste ...

In meiner Kindheit war das ein geflügeltes Wort. Die Fortsetzung dieses halben Satzes musste man sich denken, denn der Führer wusste ja nichts von der krummen Sache und konnte deshalb auch nicht eingreifen. Obwohl der Führer eine Zeitlang vielen Deutschen als rechtschaffener Mensch galt, der für das Volk nur das Beste wollte, war der Halbsatz bald nicht mehr Ausdruck der Verehrung, sondern fein verpackter Spott, für den man nicht Gefahr lief, eingesperrt zu werden. Der Glaube an Hitler als größter Führer aller Zeiten (Akronym: GröFaZ) war bei vielen Volksgenossen nach der entsetzlichen Niederlage der deutschen Armee im Kessel von Stalingrad und den verheerenden Luftangriffen auf die großen deutschen Städte längst ge-schwunden.

Nach dem katastrophalen, von Deutschland angezettelten Zweiten Weltkrieg, der am 8. Mai 1945 zur bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht und zur Aufdeckung der grausamen Verbrechen der Nazis führte, wussten viele der nazi-begeisterten Wähler vom 5. März 1933 nicht mehr, warum alles so schiefgelaufen ist. Sie hatten vergessen, dass sie es gewesen waren, die den ultrarechten Adolf Hitler, den Verfasser des Hetzbuches Mein Kampf, in demokratischen Wahlen zum Reichskanzler erkoren hatten. Viele waren jetzt gar keine Nazis mehr, hatten GröFaZ nie zugejubelt, waren plötzlich ganz unpolitische Bürger, die unschuldig unter den schlimmen Verhältnissen der Nachkriegszeit litten.

Liebe Leserinnen und Leser, wenn wir Deutschen einmal von einer Nazi-Ideologie der neuen Art befreit werden müssten, hätten wir nach heutigem Stand der Dinge nicht einmal mehr die Amerikaner an Bord. Es ist deshalb wichtiger denn je, vor Wahlen ganz genau hinzuschauen und sich nicht von alternativen Schlachtrufen verführen zu lassen. GLH

 


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