Ausbildung Theorie und Praxis

Die Führerscheinausbildung in Deutschland besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil

Letzte Änderung: 01.02.2024

 

Ausbildung Theorie

Für jede Führerschein-Klasse muss in der Fahrschule ein gegliederter Unterrichtsplan aushängen oder ausgelegt werden.

Nur dann, wenn alle für die jeweilige Führerschein-Klasse vorgeschriebenen Themen unterrichtet wurden, ist die Führerscheinausbildung vollständig!

 

Theorieunterricht

Das Ausfüllen von Fragebogen gilt nicht als Unterricht. Jede gute Fahrschule wird aber ihren Schülern Gelegenheit geben, außerhalb des regulären Unterrichts das Wissen und – zu gegebener Zeit - die Prüfungsreife zu testen.

 

Für die einzelnen Klassen ist der zeitliche Mindestumfang des Fahrschul-Unterrichts festgelegt:


Mindestumfang des Theorieunterrichts
- Anzahl der Doppelstunden -

Rechtsstand: 19.01.2013

 

Beantragte Klasse / Grundstoff / Zusatzstoff

  • AM
    Grundstoff bei Ersterteilung: 12 Doppelstunden à 90 Min. / bei Erweiterung: 6 Doppelstunden à 90 Min. /
    Zusatzstoff: 2 Doppelstunden à 90 Min.
  • A1 / A2 / A
    Grundstoff bei Ersterteilung: 12 Doppelstunden à 90 Min. / bei Erweiterung: 6 Doppelstunden à 90 Min. /
    Zusatzstoff: 4 Doppelstunden à 90 Min.
  • B
    Grundstoff bei Ersterteilung: 12 Doppelstunden à 90 Min. / bei Erweiterung: 6 Doppelstunden à 90 Min. /
    Zusatzstoff: 2 Doppelstunden à 90 Min.
  • B96
    Grundstoff bei Ersterteilung: 2,5 Stunden à 60 Min. / bei Erweiterung: 2,5 Stunden à 60 Min. /
    Zusatzstoff: 
  • BE
    Grundstoff bei Ersterteilung: - / bei Erweiterung: - /
    Zusatzstoff: - 
  • C1
    Grundstoff bei Ersterteilung: - / bei Erweiterung: 6 Doppelstunden à 90 Min. /
    Zusatzstoff: 6 Doppelstunden à 90 Min.
  • C1E
    Grundstoff bei Ersterteilung: - / bei Erweiterung: - /
    Zusatzstoff: -
  • C
    Grundstoff bei Ersterteilung: 6 Doppelstunden à 90 Min. / bei Erweiterung: 6 Doppelstunden à 90 Min. /
    Zusatzstoff: 10 Doppelstunden à 90 Min.
  • CE
    Grundstoff bei Ersterteilung: 6 Doppelstunden à 90 Min. / bei Erweiterung: 6 Doppelstunden à 90 Min. /
    Zusatzstoff: 4 Doppelstunden à 90 Min.
  • D1 / C1E / D / DE
    Der Umfang des theoretischen Unterrichts hängt davon ab, welche Klasse Sie bereits besitzen.

Anmerkungen
- Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.
- Bei Vorbesitz Klasse D1 od. D: 2 Doppelstunden
- Bei Vorbesitz Klasse C1 od. D1: 4 Doppelstunden; bei Vorbesitz Klasse D: 2 Doppelstunden


Ausbildung Praxis

Die praktische Ausbildung ist gegliedert in

  • Grundausbildung,
  • besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten),
  • Verbinden und Trennen (bei Anhängerklassen)
  • Prüfungsvorbereitung
  • Abfahrtkontrolle (bei Lkw- und Busklassen)
  • Sicherheitskontrolle (bei Pkw- und Motorradklassen)

Für jede Ausbildungsklasse ist in der Fahrschule ein Unterrichtsplan ausgehängt oder ausgelegt.

 

Viele Fahrschulen bieten heute ihren Fahrschülern die Möglichkeit, mittels einer Diagrammkarte Ausbildungsverlauf und Lernfortschritt aktuell zu verfolgen.

 

Grundausbildung

In der Grundausbildung müssen alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ausbildungsinhalte geübt werden.

 

Dazu zählen unter anderem:

  • Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt,
  • Anfahren und Schalten in der Ebene, im Gefälle und in Steigungen,
  • Abbiegen und Fahrstreifenwechsel,
  • Rückwärtsfahren und Wenden,
  • Halten und Parken,
  • Beachtung von Ampeln und Verkehrszeichen,
  • Angepasste Fahrgeschwindigkeit,
  • Überholen,
  • Vorfahrt,
  • Verhalten an Bahnübergängen, Bushaltestellen, an Zebrastreifen,
  • Verhalten gegenüber Kindern und alten Menschen,
  • Vorausschauendes Fahren und Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen,
  • Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen,
  • Umweltschonende und energiesparende Fahrweise,
  • Gefahrbremsung.

Erst wenn dies alles gut sitzt, darf der Fahrlehrer mit den Sonderfahrten beginnen. Für diese Fahrten sind Mindeststundenzahlen vorgeschrieben.

 


Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten /
Praktische Prüfung: Prüfungsdauer und Prüfungsstrecke

Rechtsstand: 01.01.2021*

 

Beantragte Klasse / Sonderfahrten / Praktische Prüfung

  • AM
    Sonderfahrten: Überland: entfällt / Autobahn: entfällt / Dunkelheit: entfällt
    Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 55 Minuten / Prüfungsstrecke: überwiegend igO1
  • A1
    Sonderfahrten: Überland: 5 / Autobahn: 4 / Dunkelheit: 3
    Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 70 Minuten / Prüfungsstrecke: igO, agO, AB1
  • A22
    Sonderfahrten: Überland: 5 / Autobahn: 4 / Dunkelheit: 3
    Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 703 Minuten / Prüfungsstrecke: igO, agO, AB1
  • A2
    Sonderfahrten: Überland: 5 / Autobahn: 4 / Dunkelheit: 3
    Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 704 Minuten / Prüfungsstrecke: igO, agO, AB1
  • B
    Sonderfahrten: Überland: 5 / Autobahn: 4 / Dunkelheit: 3
    Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 55 Minuten / Prüfungsstrecke: igO, agO, AB1
  • BE
    Sonderfahrten: Überland: 3 / Autobahn: 1 / Dunkelheit: 1
    Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 55 Minuten / Prüfungsstrecke: igO, agO, AB1
  • C1
    Sonderfahrten: Überland: 3 / Autobahn: 1 / Dunkelheit: 1
    Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 85 Minuten / Prüfungsstrecke: igO, agO, AB1
  • C1E
    Sonderfahrten: Überland: 3 / Autobahn: 1 / Dunkelheit: 1
    Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 85 Minuten / Prüfungsstrecke: igO, agO, AB1
  • C
    Sonderfahrten B auf C: Überland: 5 / Autobahn: 2 / Dunkelheit: 3
    Sonderfahrten C1 auf C: Überland: / Autobahn: 1 / Dunkelheit: 1

    Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 85 Minuten / Prüfungsstrecke: igO, agO, AB1
  • CE
    Sonderfahrten C auf CE: Überland: 5 / Autobahn: 2 / Dunkelheit: 3
    Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 85 Minuten / Prüfungsstrecke: igO, agO, AB1

Wichtig

Vor der Prüfung muss der Prüfer sich von der Identität des Bewerbers überzeugen. Außerdem muss ihm der gesetzlich vorgeschriebene, vom Fahrschüler und Fahrschulinhaber unterschriebene, Ausbildungsnachweis übergeben werden, in der die Durchführung der Grundausbildung und der Sonderfahrten nachgewiesen wird. Ohne gültige Ausweisdokumente und diese Bescheinigung findet keine Prüfung statt.

 

Nach Ausbildungsabschluss stellt die Fahrschule einen Ausbildungsnachweis aus, in dem sämtliche Leistungen aufgeschlüsselt sind. Eine Kopie dieses Nachweises muss Ihnen die Fahrschule aushändigen. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Ausbildung abbrechen.


1 igO = innerorts, agO = außerorts, AB = möglichst auch Autobahn
2 Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt:

  • Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
  • Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland / 2 Fahrstunden Autobahn / 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

3 Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 60 Minuten
4 Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 60 Minuten