Führerscheinklassen Motorrad (Mofa, AM, A1, A2, A)
Rechtsstand 09.05.2022
Was darf ich mit diesen Klassen fahren? |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Mofa |
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig). b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h; Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist. |
|||||||||||||||||||||||||||||||
AM |
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B)8 b) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e)8 c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e)8 Sie müssen mindestens 159 Jahre alt sein. |
|||||||||||||||||||||||||||||||
A1 |
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg. b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. |
|||||||||||||||||||||||||||||||
A2 |
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. |
|||||||||||||||||||||||||||||||
A |
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Sie müssen mindestens zu a) 245 und zu b) 21 Jahre alt sein. |
|||||||||||||||||||||||||||||||
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Mofa |
Theorie
Praxis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||
AM |
Theorie
Praxis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||
A1A2A |
Theorie6
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben. Praxis7
|
|||||||||||||||||||||||||||||||
Welche Prüfung muss ich machen? |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Mofa |
Theorieprüfung ist abzulegen Praktische Prüfung entfällt |
|||||||||||||||||||||||||||||||
AM |
Theorieprüfung ist abzulegen
Praktische Prüfung ist abzulegen |
|||||||||||||||||||||||||||||||
A1A2A |
Theorieprüfung ist abzulegen
Praktische Prüfung ist abzulegen
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße) Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||
Außerdem ist zu beachten: |
||||||||||||||||||||||||||||||||
AMA1A2A |
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind: |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Mofa |
Biometrisches Passbild Bei 17-Jährigen und älteren Bewerbern: Laut TÜV SÜD: Aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister |
|||||||||||||||||||||||||||||||
AMA1A2A |
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
|||||||||||||||||||||||||||||||
Wissenswertes: |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Mofa |
Ohne Prüfbescheinigung darf Mofa sowie zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h fahren:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||
AM |
Befristung der Fahrerlaubnis
Befristung des Führerscheindokuments
Vor dem 19.01.2013 ausgegebene Führerscheine müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine I) Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: **Frist wurde verlängert bis 19. Juli 2022 lt. 15. ÄndVO zur FeV (vorher: 19. Januar 2022) II) Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:* * Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerschein. (aus FAQ) Als Kleinkrafträder gelten auch
Auflage bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf (Schlüsselzahl 195). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat. |
|||||||||||||||||||||||||||||||
A1 |
Befristung der Fahrerlaubnis
Befristung des Führerscheindokuments
Vor dem 19.01.2013 ausgegebene Führerscheine müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine I) Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: **Frist wurde verlängert bis 19. Juli 2022 lt. 15. ÄndVO zur FeV (vorher: 19. Januar 2022) II) Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:* * Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerschein. (aus FAQ) Begrenzung der bbH Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1. Klassen 3/4 „alt“ Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden. Als Leichtkrafträder gelten auch: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm3, einer Nennleistung von max. 11 kW sowie einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg, sofern sie vor dem 19.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind. |
|||||||||||||||||||||||||||||||
A2 |
Befristung der Fahrerlaubnis
Befristung des Führerscheindokuments
Vor dem 19.01.2013 ausgegebene Führerscheine müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine I) Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: **Frist wurde verlängert bis 19. Juli 2022 lt. 15. ÄndVO zur FeV (vorher: 19. Januar 2022) II) Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:* * Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerschein. (aus FAQ) |
|||||||||||||||||||||||||||||||
A |
Befristung der Fahrerlaubnis
Befristung des Führerscheindokuments
Vor dem 19.01.2013 ausgegebene Führerscheine müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine I) Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: **Frist wurde verlängert bis 19. Juli 2022 lt. 15. ÄndVO zur FeV (vorher: 19. Januar 2022) II) Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:* * Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerschein. (aus FAQ) |
Ob Sie mit dem "Autoführerschein auch Motorrad fahren dürfen", erfahren Sie hier ...
zGM = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
FahrschAusbO = Fahrschüler-Ausbildungsordnung
1 Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
2 je 90 Minuten
3 je 45 Minuten
4 (Red.: Fußnote wurde entfernt - 21.03.19)
5 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
6 Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben. 7 Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
1. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
2. Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland3, 2 Fahrstunden Autobahn3, 1 Fahrstunde bei Dunkelheit3.
8 Fahrzeugklasse nach Verordnung (EU) Nr. 168/2013 - weitere Infos dazu finden Sie auf unserer Seite hier ...
9 Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf (Schlüsselzahl 195). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Copyright by Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. - Nachdruck und Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.