Fortbildung - Terminübersicht
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Neues Fahrlehrerrecht ab Januar 2018: Teil 2 - Neues über die Fortbildung
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2017, Seite 778
Thema des zweiten Teils unserer kleinen Serie zur Reform des Fahrlehrerrechts sind die ab 1. Januar 2018 geltenden Vorschriften über die Fortbildung von Fahrlehrern.
Fortbildungspflicht
§ 53 Absatz 1 FahrlG verpflichtet jeden Fahrlehrer/in alle vier Jahre (Zyklus) an einer dreitägigen Fortbildung teilzunehmen. Die Lehrgänge müssen an drei aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt werden. Auch der Besuch von ein- oder zweitägigen Kursen ist zulässig; dann jedoch beträgt die Dauer der Fortbildung vier Tage.
Seminarleiter
Nach § 53 Absatz 2 FahrlG müssen Inhaber der Seminarerlaubnis Aufbauseminar (ASF) und Verkehrspädagogik (FES) nicht mehr jährlich, sondern nur noch jeweils alle zwei Jahre eine eintägige Fortbildung besuchen.
Neue Regelungen für Ausbildungsfahrlehrer
- Nach § 16 Absatz 1 FahrlG beträgt die Dauer des Einweisungslehrgangs künftig 5 Tage.
- Ausbildungsfahrlehrer und die Leitung von Ausbildungsfahrschulen müssen nach § 53 Absatz 3 FahrlG alle vier Jahre an einer speziellen eintägigen Fortbildung teilnehmen.
- Übergangsregelung: Nach § 69 Absatz 4 FahrlG müssen Ausbildungsfahrlehrer und verantwortliche Leiter von Ausbildungsfahrschulen, die bereits vor dem 1. Januar 2018 Fahrlehreranwärter ausbilden/ausgebildet haben, erstmalig bis zum 31.12.2019 an einer Fortbildung nach § 53 Absatz 3 teilnehmen.
NEU: „Rabatt“
Nach § 53 Absatz 5 FahrlG erhält man auf die (viertägige) allgemeine Fortbildung nach § 53 Absatz 1 FahrlG jeweils einen Tag „Rabatt“, wenn man im selben Zyklus auch an der Seminarleiter- oder Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung teilnimmt. Gleiches gilt für Personen, die in der Fahrschulüberwachung tätig sind und an der für sie künftig ebenfalls alle vier Jahre vorgeschriebenen speziellen Fortbildung teilgenommen haben. Ungeachtet dieser vielfältigen Anrechnungsmöglichkeiten muss innerhalb eines jeden Zyklus’ mindestens ein Tag allge- meine Fortbildung nach § 53 Absatz 1 FahrlG besucht werden. Zwischenzeitlich wurde klargestellt, dass Seminarleiter, auch wenn sie innerhalb eines Zyklus‘ jeweils zwei Tage ASF und/oder FES-Fortbildung absolvieren, gleichwohl nur insgesamt einen Tag gutgeschrieben bekommen können.
Inaktive Fahrlehrer
Neu ist auch: Nach § 53 Absatz 9 FahrlG sind Fahrlehrer, die von ihrer Fahrlehrerlaubnis keinen Gebrauch mehr machen, künftig von der Fortbildungspflicht ausgenommen. Keinen Gebrauch machen bedeutet meines Erachtens, dass keine Fahrschulerlaubnis besteht und kein Beschäftigungsverhältnis im Fahrlehrerschein eingetragen ist. Liegt bei diesen Kolleginnen und Kollegen die letzte Weiterbildung mehr als 4 Jahre zurück, wird die Behörde ein Beschäftigungsverhältnis erst eintragen, wenn der/die Betreffende eine Fortbildung gemäß § 53 Absatz 1 FahrlG absolviert hat. In der jetzigen Fassung des Fahrlehrergesetzes ist übrigens keine zeitliche Begrenzung dieses Privilegs vorgesehen, was ein Mangel ist. Denn danach ist es unbedeutend, wenn die letzte Fortbildung Jahrzehnte zurückliegt. Auch dann würde wohl eine dreitägige Fortbildung ausreichen, um wieder als Fahrlehrer tätig werden zu können.
Wichtig: Keine Befreiung für Seminarleiter
Die Befreiung von der Fortbildungspflicht für „inaktive“ Fahrlehrer gilt jedoch nicht für ASF- und FES-Seminarleiter. Um den Fortbestand ihrer Seminarerlaubnisse „Aufbauseminar“ bzw. „Verkehrspädagogik“ zu sichern, müssen diese Kolleginnen und Kollegen, auch wenn sie ansonsten keinen Gebrauch von ihrer Fahrlehrerlaubnis machen (keine Fahrschulerlaubnis, kein Beschäftigungsverhältnis), für jeder der beiden Erlaubnisse alle zwei Jahre eine eintägige Fortbildung besuchen. Der Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. wird sich dafür einsetzen, dass der Gesetzgeber diese – aus unserer Sicht – völlig überzogene Vorgabe bei den sich ohnehin bereits abzeichnenden kurzfristig erforderlichen Korrekturen des neuen Fahrlehrergesetzes nochmals überdenkt.
Jochen Klima
Basisseminare
Basisseminar - 3*-tägignach § 53 Abs. 1 FahrlG (alt: § 33a Abs. 1 FahrlG) |
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Inhalte, Dozenten, Gebühren ... 15.05. - 17.05.2018 in Hockenheim (Tagungsort + ÜB-Hotel) 26.06. - 28.06.2018 in Rastatt (Tagungsort + ÜB-Hotel) 23.10. - 25.10.2018 in Umkirch (Tagungsort + ÜB-Hotel) 06.11. - 08.11.2018 in Weingarten (Tagungsort + ÜB-Hotel) 11.12. - 13.12.2018 in Korntal (Tagungsort / ÜB-Hotel) *Sie können unsere Basisseminare auch 1-tägig buchen - mehr Infos dazu finden Sie unter Inhalte, Dozenten, Gebühren ... |
Basisseminare - 1-tägignach § 53 Abs. 1 FahrlG (alt: § 33a Abs. 1 FahrlG) |
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Inhalte, Dozenten, Gebühren ...
27.09.2018 Korntal (Tagungsort / ÜB-Hotel)
Thema: Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer 15.10.2018 Korntal (Tagungsort / ÜB-Hotel)
Thema: Fortbildung zur pädagogischen Überwachung 21.06.2018 Korntal (Tagungsort / ÜB-Hotel) 09.11.2018 Korntal (Tagungsort / ÜB-Hotel)
Thema: Fortbildung zur Visualisierung 20.06.2018 Korntal (Tagungsort / ÜB-Hotel) 08.11.2018 Korntal (Tagungsort / ÜB-Hotel) |
Klasse CE-Seminare
Aufbaukurs für Nutzfahrzeuge - 3-tägignach § 53 Abs. 1 FahrlG (alt: § 33a Abs. 1 FahrlG) |
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Inhalte, Dozenten, Gebühren ... Die Seminare finden in Wörth/Rhein statt (Tagungsort / ÜB-Hotel) 09.07. – 11.07.2018 26.09. – 28.09.2018 15.10. – 17.10.2018 03.12. – 05.12.2018 |
C/CE-Seminare bei MAN: Der Landesverband Bayerischer Fahrlehrer bietet im Auftrag der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. C/CE-Seminare bei MAN Truck und Bus AG, München an:
09.04.-11.04.2018 / 17.09.-19.09.2018 / 08.10.-10.10.2018
Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.V., Fahrlehrer-Betreuung und Fortbildung GmbH, im Internet: www.lbfmuc.de, Tel. 089 / 750760-14, Fax 089 / 750760-15, E-Mail seminare@lbfmuc.de.
Klasse DE-/ und Bus-Seminare
Klasse DE-Seminar - 3-tägignach § 53 Abs. 1 FahrlG (alt: § 33a Abs. 1 FahrlG) |
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Inhalte, Dozenten, Gebühren ... Unser Partner für das DE-Seminar, die EvoBus GmbH, teilte uns mit, dass das Seminar 2018 leider aus organisatorischen Gründen nicht stattfinden kann. Gerne nehmen wir Sie auf die Warteliste für 2019 > zum Kontaktformular ... |
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EU-Fahrgastrechte - Seminar für Bus-Fahrlehrer - 1-tägignach § 53 Abs. 1 FahrlG (alt: § 33a Abs. 1 FahrlG) |
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Inhalte, Dozenten, Gebühren ... 24.04.2018 in Korntal (Tagungsort / ÜB-Hotel) |
Klasse T-Seminar
Klasse T-Seminar - 1-tägignach § 53 Abs. 1 FahrlG (alt: § 33a Abs. 1 FahrlG) |
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Inhalte, Dozenten, Gebühren ... 08.11.2018 in Sigmaringen-Emerfeld (Tagungsort / ÜB-Hotel) |
Klasse A-Seminare
Voraussetzung für die Teilnahme an einem Klasse A Seminar ist der Fahrlehrerschein der Klasse A und die Teilnahme mit eigenem Fahrzeug. Komplette Schutzkleidung ist ebenfalls Voraussetzung.
Motorrad TOTAL - Langstreckentraining - 7-tägignach § 53 Abs. 1 FahrlG (alt: § 33a Abs. 1 FahrlG) |
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15.09. - 22.09.2018 - Seealpen |
Ausbildung zum Instruktur für das Motorrad-Sicherheitstraining - 3-tägignach § 53 Abs. 1 FahrlG (alt: § 33a Abs. 1 FahrlG) |
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Inhalte, Dozenten, Gebühren ... 11.06. - 13.06.2018 - Neuhausen |
Training für Motorradfahrlehrer - 3-tägignach § 53 Abs. 1 FahrlG (alt: § 33a Abs. 1 FahrlG) |
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Inhalte, Dozenten, Gebühren ... 11.06. - 13.06.2018 - Neuhausen |
Tourentraining für Motorradfahrlehrer - 3-tägignach § 53 Abs. 1 FahrlG (alt: § 33a Abs. 1 FahrlG) |
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Inhalte, Dozenten, Gebühren ... 11.06. - 13.06.2018 - Neuhausen |
Fahrdynamik-Training - 1-tägignach § 53 Abs. 1 FahrlG (alt: § 33a Abs. 1 FahrlG) |
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Inhalte, Dozenten, Gebühren ... 19.05.2018 - Boxberg |
Seminare zur Berufskraftfahrer-Qualifikation (BKrFQ)
Digitales Kontrollgerät - 1-tägignach § 53 Abs. 1 FahrlG (alt: § 33a Abs. 1 FahrlG) |
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Inhalte, Dozenten, Gebühren ... 29.10.2018 Korntal (Tagungsort / ÜB-Hotel) |
EU-Fahrgastrechte - Seminar für Bus-Fahrlehrer - 1-tägignach § 53 Abs. 1 FahrlG (alt: § 33a Abs. 1 FahrlG) |
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Inhalte, Dozenten, Gebühren ... 24.04.2018 Korntal (Tagungsort / ÜB-Hotel) |
Sozialvorschriften in der Verkehrskontrolle -
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Inhalte, Dozenten, Gebühren ... 25.04.2018 Korntal (Tagungsort / ÜB-Hotel) 17.10.2018 Korntal (Tagungsort / ÜB-Hotel) |
Großraum- und Schwertransporte - 1-tägignach § 53 Abs. 1 FahrlG (alt: § 33a Abs. 1 FahrlG) |
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Inhalte, Dozenten, Gebühren ... 26.04.2018 Korntal - Seminar wurde storniert 30.10.2018 Korntal (Tagungsort / ÜB-Hotel) |
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NEU: Kriminialität und Schleusung im Transportgewerbe - 1-tägignach § 53 Abs. 1 FahrlG (alt: § 33a Abs. 1 FahrlG) |
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Inhalte, Dozenten, Gebühren ... 06.06.2018 Korntal (Tagungsort / ÜB-Hotel) |
Angebote für Seminarleiter ASF und FES
ASF Fortbildung - 1-tägignach § 53 Abs. 2 FahrlG (alt: § 33a Abs. 2 FahrlG) |
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Inhalte, Dozenten, Gebühren ... 07.06.2018 in Bühl-Vimbuch (Tagungsort und ÜB-Hotel) 18.06.2018 in Korntal (Tagungsort und/ ÜB-Hotel) 16.10.2018 in Korntal (Tagungsort / ÜB-Hotel) 26.11.2018 in Korntal (Tagungsort / ÜB-Hotel) |
FES Fortbildung - 1-tägignach § 53 Abs. 2 FahrlG (alt: § 33a Abs. 2 FahrlG) |
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Inhalte, Dozenten, Gebühren ... 08.06.2018 in Bühl-Vimbuch (Tagungsort und ÜB-Hotel) 19.06.2018 in Korntal (Tagungsort und/ ÜB-Hotel) 27.11.2018 in Korntal (Tagungsort / ÜB-Hotel) |
Weitere Seminarangebote
Fahrschulbüro-Seminar - 1-tägig |
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Inhalte, Dozenten, Gebühren ... 06.07.2018 - Korntal (Tagungsort / ÜB-Hotel) |
Ladungssicherung - Einweisung zum Ausbilder -
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Inhalte, Dozenten, Gebühren ... 05.11. - 08.11.2018 Wörth/Rhein (Tagungsort / ÜB-Hotel) |