Führerscheinklassen Pkw (B, B96, BE)
Rechtsstand 01/2021
Letzte Änderung 04/2023
Was darf ich mit diesen Klassen fahren? |
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B |
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
Sie müssen mindestens 18/175 Jahre alt sein. Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein |
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B96 |
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
Sie müssen mindestens 18/175 Jahre alt sein. |
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BE |
Kraftwagen der Klasse B und Sie müssen mindestens 18/175 Jahre alt sein. Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich. |
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Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? |
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B |
Theorie
Praxis
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B96 |
Theorie
Praxis
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BE |
Theorie
Praxis
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Welche Prüfung muss ich machen? |
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B |
Theorieprüfung ist abzulegen
Praktische Prüfung ist abzulegen |
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B96 |
Theorieprüfung entfällt Praktische Prüfung entfällt |
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BE |
Theorieprüfung entfällt Praktische Prüfung ist abzulegen |
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Außerdem ist zu beachten: |
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B |
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B96 |
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BE |
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Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind: |
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B |
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, |
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B96 |
Biometrisches Passbild, Nachweis über Tag und Ort der Geburt (nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird) |
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BE |
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis |
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Automatik |
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Automatikbeschränkung Ausbildung und Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit automatischem Getriebe (Automatik-Fahrzeug)
Automatikregelung: Die Schlüsselzahl B197 Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung
Nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Fahrschule bei der Behörde wird die SZ 197 im Führerschein eingetragen. Erweiterung der Klasse B197 auf die Klassen BE, C1, C, D1 oder D
Ausbildung und Prüfung auf Schaltfahrzeugen weiterhin möglich
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Wissenswertes: |
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BB96BE |
Befristung der Fahrerlaubnis
Befristung des Führerscheindokuments
Vor dem 19.01.2013 ausgegebene Führerscheine müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine I) Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: **Frist wurde verlängert bis 19. Juli 2022 lt. 15. ÄndVO zur FeV (vorher: 19. Januar 2022) II) Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:* * Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerschein. (aus FAQ) Ausführliche Informationen zu weiterführenden Themen finden Sie hier: |
zGM = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
1 Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
2 Je 90 Minuten
3 Je 45 Minuten
4 (Red.: Fußnote wurde entfernt - 21.03.19)
5 Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
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