Thema: Behindertenausbildung / Mobilitätseinschränkung und Fahrausbildung

Fahrschulen, die Behindertenausbildung anbieten / Buchtipp: Mobilitätsbehinderte und Kraftfahrzeug / Auflage - Beschränkung - Befristung: Die "beschnittene" Fahrerlaubnis / Hilfen für Behinderte: Auf Antrag Parkerleichterung / Krankenfahrstühle und Kleinautos: Ein Überblick / Möglichkeiten und Grenzen der Fahrausbildung behinderter Menschen

 

Fahrschulen, die Behindertenausbildung anbieten


Buchtipp: Mobilitätsbehinderte und Kraftfahrzeug

Ein umfassender Leitfaden zu Fragen der Fahrausbildung von körperlich Behinderten. Herausgegeben von der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V. (DFA). Mehr dazu finden Sie auf der Homepage der DFA ...

Zu beziehen im Buchhandel (ISBN 978-3-00-030956-4) oder bei: Servicegesellschaft der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände mbH


Auflage - Beschränkung - Befristung: Die "beschnittene" Fahrerlaubnis

Nicht jeder erfüllt 100 Prozent der körperlichen und geistigen Voraussetzungen, die im Normalfall die Fahreignung ausmachen. Um aber auch Menschen mit ausgleichbaren Gebrechen eine Chance zum Führen eines Kraftfahrzeugs geben zu können, hat die Fahrerlaubnisbehörde mehrere rechtliche Möglichkeiten zur Einschränkung einer Fahrerlaubnis. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Beschränkungen oder Auflagen einer Fahrerlaubnis?


Zum vollständigen Artikel aus FPX 03/2005 ...


Hilfen für Behinderte: Auf Antrag Parkerleichterung

Die StVO sieht Parkerleichterungen nur für Blinde und Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung vor. In der Praxis erwies es sich als notwendig, Parkerleichterungen auch für andere Schwerbehinderte im Wege einer Ausnahmegenehmigung zuzulassen. Dies ist dank eines 2001 vom Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (UVM) ergangenen Erlasses möglich.
Im Antragsformular sind die Behinderungen genannt, für die eine Ausnahme in Betracht kommt.
Der Antrag ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen, wo auch die Antragsformulare vorliegen.
Die in Baden-Württemberg eingeführte Regelung wurde inzwischen auch von den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen übernommen.
Die Ausnahme berechtigt nicht zum Parken auf Parkflächen, die für Behinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde vorgesehen sind. (Information entnommen aus Artikel FPX Juli/2004, S. 386)


Krankenfahrstühle und Kleinautos: Ein Überblick

In den letzten vier Jahren wurden die Regelungen über die Fahrerlaubnis und die Zulassung für Krankenfahrstühle dreimal geändert. Die Übergangsregelungen der letzten Änderung sind nur zusammen mit der vor dem 01.09.2002 geltenden Fassung verständlich. Unser Fachautor Jürgen Bauer bringt Licht in das Dickicht.


Zum vollständigen Artikel aus FPX 02/2013 ...


Möglichkeiten und Grenzen der Fahrausbildung behinderter Menschen

Die heutzutage verfügbare Technik ermöglicht vielen Behinderten motorisierte Mobilität, wie dies noch vor wenigen Jahren undenkbar erschien. Automatisches Getriebe, Servolenkung sowie Außenspiegel, Fensterheber und Sitze mit elektrischer Einstellung gehören heute schon zur Grundausstattung vieler Pkw. Behinderte, die selbst Auto fahren wollen, benötigen darüber hinaus bestimmte Zusatzeinrichtungen, mit denen sie ihr Handikap kompensieren können.


Zum vollständigen Artikel aus FPX 08/2001 ...