Thema: Behindertenausbildung / Mobilitätseinschränkung und Fahrausbildung
Fahrschulen, die Behindertenausbildung anbieten / Buchtipp: Mobilitätsbehinderte und Kraftfahrzeug / Auflage - Beschränkung - Befristung: Die "beschnittene" Fahrerlaubnis / Hilfen für Behinderte: Auf Antrag Parkerleichterung / Krankenfahrstühle und Kleinautos: Ein Überblick / Möglichkeiten und Grenzen der Fahrausbildung behinderter Menschen
Fahrschulen, die Behindertenausbildung anbieten
- Liste der Fahrschulen in Deutschland > s. Rubrik Handicap-Ausbildung - dort finden Sie auch weitere Informationen zum Thema
Buchtipp: Mobilitätsbehinderte und Kraftfahrzeug
Ein umfassender Leitfaden zu Fragen der Fahrausbildung von körperlich Behinderten. Herausgegeben von der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V. (DFA). Mehr dazu finden Sie auf der Homepage der DFA ...
Zu beziehen im Buchhandel (ISBN 978-3-00-030956-4) oder bei: Servicegesellschaft der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände mbH
Hilfen für Behinderte: Auf Antrag Parkerleichterung
Die StVO sieht Parkerleichterungen nur für Blinde und Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung vor. In der Praxis erwies es sich als notwendig, Parkerleichterungen auch für andere Schwerbehinderte im Wege einer Ausnahmegenehmigung zuzulassen. Dies ist dank eines 2001 vom Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (UVM) ergangenen Erlasses möglich.
Im Antragsformular sind die Behinderungen genannt, für die eine Ausnahme in Betracht kommt.
Der Antrag ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen, wo auch die Antragsformulare vorliegen.
Die in Baden-Württemberg eingeführte Regelung wurde inzwischen auch von den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen übernommen.
Die Ausnahme berechtigt nicht zum Parken auf Parkflächen, die für Behinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde vorgesehen sind.
Zum vollständigen Artikel aus FPX 07/2004 ...
Krankenfahrstühle und Kleinautos: Ein Überblick
In den letzten vier Jahren wurden die Regelungen über die Fahrerlaubnis und die Zulassung für Krankenfahrstühle dreimal geändert. Die Übergangsregelungen der letzten Änderung sind nur zusammen mit der vor dem 01.09.2002 geltenden Fassung verständlich. Unser Fachautor Jürgen Bauer bringt Licht in das Dickicht.
Zum vollständigen Artikel aus FPX 02/2003 ...