Probleme mit der Ausbildung?

Schlichtungsstelle für das Fahrschulwesen Baden-Württemberg

 

Der Fahrlehrerverband, ADAC, ACE und TÜV haben im Jahr 1999 eine Schlichtungsstelle für das Fahrschulwesen eingerichtet. Die Tätigkeit dieser Einrichtung - es ist die erste dieser Art in Deutschland – erstreckt sich auf das Land Baden-Württemberg.

Die Schlichtungsstelle für das Fahrschulwesen hat die Aufgabe, Streitigkeiten aus Ausbildungsverträgen zwischen Fahrschülern und Fahrschulen, deren Inhaber oder verantwortliche Leiter Mitglied des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. sind, möglichst gütlich beizulegen oder zu entscheiden.

 

Was wird beanstandet?

An erster Stelle aller Beanstandungen steht mangelhafte Transparenz der Ausbildung.

Das heißt, die Fahrschüler werden über den Stand der Ausbildung im Unklaren gelassen, insbesondere werden noch vorhandene Schwächen und noch zu übende neue Ausbildungsinhalte nicht klar benannt. Auch die Frage nach den voraussichtlich noch erforderlichen Fahrstunden bis zur Prüfungsreife wird nicht oder nur ausweichend beantwortet.

 

An zweiter Stelle stehen Ärgernisse wegen vertraglicher Vereinbarungen und Kosten:

  • Es werden keine oder unklare Ausbildungsverträge vorgelegt,
  • Schüler erhalten trotz Anforderung bei Abschluss der Ausbildung keine Gesamtrechnung,
  • nach nicht bestandener praktischer Prüfung wird ein weiterer Teilgrundbetrag erhoben.

An dritter Stelle stehen die folgenden Beanstandungen:

  • Der Fahrlehrer erledigt während der Fahrstunde private Einkäufe oder Behördengänge, ohne zuvor den Fahrschüler über dadurch bedingte Zeitverluste zu informieren; in manchen Fällen wurde die verlorene Zeit sogar berechnet.
  • Der Fahrlehrer telefoniert während der Ausbildung.
  • Theorie-Unterricht oder Fahrstunden fallen aus, ohne dass die Schüler rechtzeitig informiert werden.
  • Häufiger Wechsel des Fahrlehrers wegen Beschäftigung mehrerer Aushilfsfahrlehrer.

Die Schlichtungsstelle soll den Fahrschülern in Baden-Württemberg die Sicherheit geben, berechtigte Beanstandungen ohne die Gefahr von Nachteilen vorbringen zu können.

 

So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle für das Fahrschulwesen
c/o Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.
Zuffenhauser Straße 3
70825 Korntal-Münchingen