Zwischenruf: Wenn der anonyme Prüfer kommt
Die Geschäftsleitung der TÜV SÜD Auto Service GmbH hat darüber informiert, dass ab 1. Januar 2025 der Name des Prüfers vor praktischen Fahrerlaubnisprüfungen nicht mehr bekannt gegeben werden darf. Da fragt man sich schon, was soll diese Geheimniskrämerei?
Der TÜV begründet die Neuregelung so: Die Prüfer arbeiten ausnahmslos nach einheitlichen, festgelegten Vorgaben, die einen reibungslosen Ablauf gewährleisten sollen. Dazu zählen vereinbarte Startzeiten sowie gesetzlich geregelte Pausen. Abweichungen – wie z.B. ein früherer/späterer Beginn der Prüfung – könnten zwar im Ausnahmefall vorkommen, diese müssten allerdings bereits im Vorfeld klar benannt und eingeplant werden. Somit sei die Bekanntgabe des Prüfernamens entbehrlich. Das ist, gemessen an der Realität, eine sehr seichte Argumentation.
Da drängt sich die Frage auf: Warum sollen sich Fahrschulen und Bewerber nicht mehr auf die Eigenheiten von Prüfern einstellen dürfen? Denn die gibt es ja trotz aller Bemühungen um einheitliche Prüfungsbedingungen noch immer. Bei Berufsabschluss- und Diplom-Prüfungen ist es doch auch völlig normal, dass die zu Prüfenden wissen, wer sie prüfen wird.
Das Hauptproblem der Fahrschulen ist, dass sie nach dem neuen TÜV-Diktat künftig daran gehindert werden, sich bei der Planung auf die bei jedem Prüfer teilweise höchst unterschiedlichen organisatorischen Vorlieben einzustellen. Das gilt besonders für die Fragen, ob pünktlich begonnen wird, wie zügig die Prüfungsfahrten nacheinander abgewickelt werden und wann und wie oft Pausen eingelegt werden. Die Kenntnis, welcher Prüfer kommt, kann somit die Planung des Prüfungstages erheblich erleichtern und deshalb unnötige, vor allem die Nerven der Prüflinge belastende Wartezeiten vermeiden.
Außerdem gibt es Prüfer, die sind zweckmäßig damit einverstanden, dass Fahrzeugwechsel (Automatik / Schalter / Motorrad / Lkw) nicht am Wechselplatz, sondern beispielsweise bei der Fahrschule vorgenommen werden können. Andere Prüfer wiederum wollen sich darauf nicht einlassen. Somit muss künftig jede Fahrschule damit rechnen und entsprechend planen, dass alle am Prüfungstag benötigten Fahrzeuge am Wechselplatz – das ist oftmals das TSC – bereitgestellt werden. Dies dürfte die Planung und die Organisation des Prüfungstags erheblich erschweren, vor allem bei kleineren Fahrschulen. Außerdem ist Ärger mit der Leitung und den Mitarbeitenden der TSC vorprogrammiert, da diese – verständlicherweise – den Hof nicht voller Fahrschulfahrzeuge stehen haben möchten. Ich bekomme immer mehr das Gefühl, dass die Zusammenarbeit mit dem TÜV in den vergangenen Jahren zunehmend von einseitigen Interessen des TÜV dominiert ist. Eine kundenorientierte Dienstleistung stelle ich mir anders vor.
Jennifer Spazier