29.07.2026© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli 2026, Seite 420

|+| Unzulässige Beleuchtung im Straßenverkehr

Als „unzulässige Beleuchtung“ wird die Verwendung von nicht typgenehmigten Lichtquellen an Fahrzeugen, illegalen Zusatzleuchten oder falsch eingestellten Scheinwerfern bezeichnet. Dies kann zu Verwarnungs- oder Bußgeldern, auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, im schlimmsten Fall sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Dennoch sind manche Akteure auf der Straße unterwegs, die das als Kavaliersdelikt sehen.

 

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