Thema: Ausländische Führerscheine


Darf ich als Deutscher in Frankreich einen Führerschein machen? (0027)

Frage: Darf ich als Deutscher in Frankreich einen Führerschein machen und dann hier in Deutschland Auto fahren, ohne von der Polizei wegen Fahrens ohne Führerschein belangt zu werden? Ich habe keine Führerscheinsperre, aber seit 7 Jahren keinen Führerschein mehr. Ich müsste aufgrund einer Jugendgeschichte zur MPU, bevor ich in Deutschland einen Führerschein machen dürfte!
Antwort: Die deutsche Fahrerlaubnisverordnung schreibt nach Maßgabe der EU-Führerscheinrichtlinie vor, dass ein Führerschein rechtmäßig nur in dem Land erworben werden kann, in dem der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Dieser wird dort angenommen, wo der Betroffene sich überwiegend auf Grund persönlicher oder beruflicher Bindung aufhält (mindestens 185 Tage im Jahr). Die Nationalität des Betroffenen ist ohne Bedeutung. Wenn Sie in Deutschland leben, können Sie nur hier den Führerschein erwerben. Sollten Sie den Führerschein in einem anderen Staat, egal ob EU oder anderswo, erwerben, würde dieser in Deutschland nicht anerkannt. Es wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis mit allen rechtlichen Folgen, einschließlich der eines Strafverfahrens.


Darf man mit einem österreichischen Führerschein in Deutschland fahren? (0021)

Frage: Meine Freundin ist österreichische Staatsbürgerin und lebt seit 5 Jahren in Deutschland. Darf sie mit ihrem österreichischen Führerschein Klasse B einen auf mich zugelassenen Pkw in Deutschland fahren?

Antwort: In Österreich ausgestellte Führerscheine Klasse B sind dank EU auch in Deutschland zeitlich unbegrenzt gültig. Umtausch in einen deutschen Führerschein ist möglich, aber nicht erforderlich. Somit darf Ihre Freundin den Pkw in Deutschland fahren.