15.06.2010
(1000) Keine Fortbildung - keine Fahrlehrerlaubnis
(jlp). Erfüllt ein Fahrerlehrer wiederholt (zweimalig) seine Verpflichtung zur Fortbildung nicht, dann rechtfertigt dieses Verhalten den Widerruf der Fahrlehrerlaubnis. Im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Sicherung des gehobenen Ausbildungsniveaus ist ein Widerruf notwendig und geboten.
Verwaltungsgericht Chemnitz, Az.: 4 K 935/07 (n.rk.)