15.12.2010

(1046) Pkw-Vorbesitz

(jlp). Wird von einem Kfz-Händler im Internet ein Fahrzeug als "Jahreswagen - ein Vorbesitzer/1. Hand" angeboten, so stellt dies eine irreführende Angabe dar, wenn nicht ausreichend über die Art des Vorbesitzes (hier: Vorbesitz von zwei Mietwagenfirmen) aufgeklärt wird. Die Frage, wie viele tatsächliche Nutzer zu welchen Zwecken einen Pkw nutzen, ist für die Wertschätzung des Fahrzeugs aus Adressatensicht durchaus von Bedeutung. Die Art des Vorbesitzes ist insbesondere von Bedeutung, wenn der Vorbesitz zu Vermietungszwecken erfolgte. Klärt der Verkäufer daher über diese Vornutzung nicht auf, so ist seine diesbezügliche Werbung unlauter und irreführend.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: I-4 U 101/10