15.12.2010
(1045) Der geblitzte Beifahrer
(jlp). Wird im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung mit einem "Starenkasten" ein Lichtbild gefertigt, auf dem auch der Beifahrer zu erkennen ist, so kann der Beifahrer von der Behörde verlangen, dass das angefertigte Messfoto so verändert wird, dass er auf dem Messfoto nicht mehr zu erkennen ist. Er kann aber nicht verlangen, dass das gesamte Lichtbild vernichtet wird.
Amtsgericht Herford, Az.: 11 OWi 2835/09 [b]