15.04.2012
(2059) Gewinnermittlung über 'Anlage EÜR'
(jlp). Betriebsinhaber, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Regelung ermitteln, sind verpflichtet, der Einkommensteuererklärung eine Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beizufügen. Dieser Vordruck ('Anlage EÜR') sieht eine standardisierte Aufschlüsselung der Betriebseinnahmen und -ausgaben vor. Diese Standardisierung führt zu besseren Kontroll- und Vergleichsmöglichkeiten der Finanzverwaltung und trägt zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei. Dieses Verfahren ist zulässig. Der Steuerpflichtige ist daher verpflichtet, zur Gewinnermittlung diese 'Anlage EÜR' zu verwenden.
Bundesfinanzhof, Az.: X R 18/09