15.10.2012
(2106) Haftung bei Nichtanlegen eines Sicherheitsgurtes
(jlp). Nicht immer gilt eine Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes. Den Insassen eines Personenkraftwagens, der während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat, trifft im Fall einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls nur dann eine anspruchsmindernde Mithaftung, wenn im Einzelfall festgestellt ist, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre.
Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 10/11