15.01.2013

(2131) Bei 18 Punkten ist die Fahrerlaubnis weg

(jlp). Dem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der in der Verkehrsdatei bereits 18 Punkte erreicht hat, kann diese Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen aller Klassen für die Dauer von mindestens sechs Monaten entzogen werden. Erforderlich ist weiter, dass vor Fahrerlaubnisentziehung, bei einem Punktestand von 13 bzw. 17 Punkten, besondere fallbezogene Hinweise (Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung) erteilt worden sind. Eine erneute Warnpflicht ergibt sich für die Behörde aber dann nicht, wenn eine Punktereduzierung durch Tilgung zwar stattgefunden hat, jedoch wieder Punkte hinzugekommen sind, die die vorübergehende Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen.

Verwaltungsgericht Saarlouis, Az.: 10 L 561/12