15.03.2013
(2148) Blinker muss Abbiegevorgang ankündigen
(jlp). Wird ein Fahrzeug auf der Bundesautobahn abgeschleppt, so muss der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs, der die Warnblinkanlage während des Abschleppens eingeschaltet hat, ein beabsichtigtes Abbiegen von der rechten Autobahnfahrspur auf die Ausfahrtspur anzeigen. Dies kann dadurch geschehen, dass er kurzzeitig die Warnblinkanlage ausschaltet und dann den Blinker setzt.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 6 U 19/11