15.02.2016

(2351) Turban vs. Helmpflicht

(www.rechtsindex.de) Ein deutscher Anhänger der Sikh-Religion beantragte die Erteilung einer Ausnahme von der Motorradhelmpflicht mit der Begründung, seine Religion gebiete ihm, stets einen Turban zu tragen. Weil der Antrag von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgelehnt wurde, reichte der Antragsteller Klage ein. Das Gericht bestätigte die Ablehnung des Antrags, weil damit das Grundrecht auf Religionsfreiheit nicht verletzt würde und der Schutz des Motorradfahrers und der Allgemeinheit im Vordergrund stünde.

Verwaltungsgericht Freiburg, Az. 6 K 2929/14