15.02.2016
(2352) Handy anschließen zum Laden verboten
(www.rechtsindex.de). Das Anschließen eines Handys zum Laden während der Autofahrt stellt eine Nutzung im Sinne des § 23 Absatz 1a StVO dar. Die Nutzung eines Mobiltelefons schließt sämtliche Bedienfunktionen und somit auch Tätigkeiten zur Vorbereitung der Nutzung (wie das Anschließen zum Laden) ein.
Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 2 Ss (OWi) 290/15