15.08.2019

(2452) Darf ein Internetanbieter den Router vorschreiben?

Der Fall Die 1&1 Telecom GmbH bot auf ihrer Internetseite den Abschluss von DSL-Tarifen für Internet und Telefon an. Sobald ein Verbraucher einen Tarif auswählte und den Bestellvorgang startete, hieß es auf der Folgeseite:
,,Zu dem gewählten DSL-Tarif benötigen Sie einen der folgenden DSL-Router." Kunden mussten dann eines von drei abgebildeten Geräten auswählen - vom kostenlosen ,,1&1 DSL-Modem" bis hin zum ,,1&1 HomeServer Speed+" für
4,99 Euro im Monat. Ohne Router-Wahl konnten sie ihre Bestellung nicht fortsetzen.

Das Verfahren Der Bundesverband der Verbraucherzentralen betrachtete diese Gestaltung des Bestellvorgangs als irreführend und klagte vor dem Landgericht Koblenz. Das Unternehmen erwecke den Eindruck, dass die angebotenen Router für den gewählten DSL-Tarif zwingend erforderlich seien. Dieser Eindruck werde noch verstärkt, indem die Bestellung ohne Gerätewahl nicht fortgesetzt werden könne. Tatsächlich können Verbraucher aber auch andere handelsübliche DSL-Router verwenden.

Das Unternehmen hatte sich vergeblich damit verteidigt, dass es an anderer Stelle darüber informiere, dass auch andere Router geeignet seien. Kunden könnten zum Beispiel die telefonische Hotline anrufen oder durch Klick auf die Rubrik ,,Tarif-Details" nähere Informationen über die Hardware-Optionen erhalten. Die Richter überzeugte das nicht. Nach der eindeutigen Aussage des Unternehmens, dass für den gewählten Tarif einer der abgebildeten Router erforderlich sei, hätten Kunden gar keinen Anlass nachzufragen.

Das Urteil Das Landgericht entschied, es handle sich bei 1&1 um eine irreführende Gestaltung der Online-Bestellung; der Kunde dürfe nicht zur Bestellung eines bestimmten Routers gezwungen werden. Im Übrigen sehe das Telekommunikationsgesetz die freie Wahl des Routers vor. Die Werbung von 1&1 darf nicht länger den Eindruck erwecken, dass für den von Kunden gewählten Tarif einer der von 1&1 angebotenen Router erforderlich sei.

Landgericht Koblenz
- Urteil vom 24.05.2019 -
Az. 4 HK O 35/18