15.01.2010

(956) Pkw-Standzeit muss keinen Mangel bedeuten

(jlp). Bei einem älteren Gebrauchtwagen ist eine längere Standzeit kein Sachmangel, wenn an dem Fahrzeug keine Mängel vorliegen, die auf die Standzeit zurückzuführen sind. Aus Sicht des Käufers eines Gebrauchtwagens kommt es nicht auf den Zeitablauf, sondern wesentlich darauf an, unter welchen Bedingungen das Fahrzeug abgestellt war. Bei einem fachgerechten Vorgehen kann der Zustand eines auch über längere Zeit stillgelegten Fahrzeugs besser sein, als bei gleichartigen Fahrzeugen ohne Standzeit.

Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 34/08