15.03.2010
(975) Pkw-Erwerb von ,,Zwischenhändler"
(jlp). Der Verkäufer eines gebrauchten Autos muss den Käufer darüber aufklären, dass er das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf von einem nicht im Kraftfahrzeugbrief eingetragenen "fliegenden Zwischenhändler" erworben hat. Der Käufer kann verlangen, dass er auch ungefragt über solche Zwischenhändler aufgeklärt wird, weil solche Umstände das Kaufinteresse wesentlich beeinflussen können.
Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 38/09