15.05.2010
(984) Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
(jlp). Eine Verkaufstätigkeit auf dem Weihnachtsmarkt während des Urlaubs stellt keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit dar. Damit wurde eine Arbeitgeberkündigung aufgehoben. Der Arbeitgeber wollte das Arbeitsverhältnis mit seiner angestellten Bürokauffrau aufheben, weil diese ihrem Ehemann an dessen Verkaufsstand auf dem Weihnachtsmarkt im Urlaub geholfen hatte.
Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 2 Sa 674/09