28.12.2023© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember 2023, Seite 662

Wieder in den eigenen Räumen tagen: Herbstsitzung des Beirats

Längere Zeit hatte Corona das Ausweichen auf größere Tagungsstätten und Videokonferenzen erzwungen. Jetzt tagte die Herbstsitzung des Beirats des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. vom 27. bis 28. Oktober 2023 wieder im Tagungsraum der Verbandsgeschäftsstelle in Korntal.

 

Fahrlehrerversicherung: neuer DB, neue Tarife

Zu Beginn der Tagung stellte sich Sven Zollondz dem Beirat vor. Er ist der neue Direktionsbeauftragte (DB) der Fahrlehrerversicherung VaG für Baden-Württemberg. Zollondz informierte über die neu aufgelegte Wohngebäudeversicherung sowie den neuen Tarif der Privaten Unfallversicherung. Ergänzend erinnerte Verbandsvorsitzender Jochen Klima daran, dass unsere berufsständische Versicherung neben den bekannten Kfz-Versicherungen auch hervorragende Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen zu sehr guten Konditionen anbietet. Er empfahl den Mitgliedern, sich von der Landesagentur oder vom DB auch zu diesen Sparten Angebote berechnen zu lassen.

 

Aussprache mit Vertretern des TÜV SÜD

Der Einladung des Vorstandes zu diesem TOP waren von der TÜV-Business-Line aus München Anika Bethke, der TP-Leiter, Marcellus Kaup, der Leiter amtliche Tätigkeit des Marktgebiets Stuttgart, Marcel Rathey, sowie der Stuttgarter FE-Leiter, Frank Benz, gefolgt.

Die Gäste vom TÜV SÜD beantworteten die Fragen der Sitzungsteilnehmer (rechts im Bild: Marcellus Kaup) - Foto: Jennifer Spazier

Themen der teilweise sehr emotional geführten Aussprache waren u.a. die nach wie vor nicht zufriedenstellende Versorgung der Fahrschulen mit Prüfungsplätzen im Marktgebiet Stuttgart sowie die langen Fristen für Buchung, Stornierung und Tausch von Prüfungsplätzen. Hierzu erläuterte Anika Bethke ausführlich, dass die internen Abläufe des TÜV sich zwangsläufig an den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) orientieren müssen. Die Regelung der FeV, dass dem Prüfer der Führerschein bei der Prüfung vorliegen und von diesem nach bestandener Prüfung ausgehändigt werden muss, ist somit einer der wesentlichen Gründe für die erforderlichen – für die Fahrschulen unflexibel anmutenden – Vorlaufzeiten. Im Klartext: Gäbe es diese Regelung nicht, könnte die Prüforganisation die erforderlichen Fristen deutlich verkürzen.

 

Ausblick auf die Mitgliederversammlung 2024

Die nächste Mitgliederversammlung findet am 13.04.2024 in Pforzheim statt. In der ursprünglichen Planung war Friedrichshafen als Ort der Austragung vorgesehen. Aufgrund der 2024 in Friedrichshafen erneut parallel stattfindenden Messe „Aero“ hätten dort – wie bereits 2022 – nicht genügend Zimmerkapazitäten für die Übernachtung der Mitglieder, Gäste und Aussteller zur Verfügung gestanden. Einen Alternativtermin gab es in Friedrichshafen nicht, weshalb das Ausweichen auf einen anderen Ort unumgänglich war. Das CongressCentrum sowie das Parkhotel in Pforzheim hatten die benötigten Kapazitäten frei.

 

Zum geplanten Programm der Mitgliederversammlung gab der Vorsitzende vorab folgende Informationen:

  • Der 2022 geänderte Programmablauf (Beginn mit dem internen Teil) hat sich bewährt und wird beibehalten.
  • 2024 stehen keine Wahlen an.
  • Um sicherzustellen, dass der Verband weiterhin satzungsgemäß Wettbewerbsverstöße abmahnen, vom jeweiligen „Störer“ eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangen und die Abgabe bei Bedarf auf dem Klageweg durchsetzen kann, ist eine geringfügige Änderung der Satzung erforderlich. In § 2 Absatz 2 (Zweck und Ziele) muss nach Vorgaben des Bundesamtes für Justiz als weiterer Satzungszweck der Passus „die Mitglieder zu Fragen des lauteren Wettbewerbs zu beraten und zu informieren“ aufgenommen werden.
  • Als Hauptreferent konnte der bekannte Autor, Journalist, Publizist, Blogger und Digitalisierungsexperte Sascha Lobo verpflichtet werden.
  • Außerdem wurde der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann als Redner bei der Versammlung angefragt.

Bericht aus dem Arbeitskreis Mitgliedergewinnung

Im Rahmen der Sitzung berichteten die Mitglieder des vom Beirat berufenen Arbeitskreises (AK) Mitgliedergewinnung über die von ihnen in mehreren Sitzungen erarbeiteten Vorschläge:

 

Einführung einer Firmenmitgliedschaft

 

Ein wichtiger Punkt zur Gewinnung neuer Mitglieder – vor allem aus dem Kreis der angestellten Kolleginnen und Kollegen – ist die Einführung einer Firmenmitgliedschaft. Ziel ist dabei, dass Unternehmer ihren Mitarbeitenden die Mitgliedschaft zu günstigeren Konditionen als derzeit anbieten können. Hierzu wäre es zwingend erforderlich, den Mitgliedsbeitrag in der Beitragsklasse 2 (Angestellte) deutlich abzusenken. Kompensiert werden müsste dies durch eine moderate Anhebung des Beitrags in der Beitragsklasse 1 (Inhaber, verantwortliche Leiter). Der Vorstand präsentierte hierzu Kalkulationsbeispiele. Dabei ist klar, dass darüber weder der AK Mitgliedergewinnung noch der Beirat noch der Vorstand entscheiden können. Die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge ist das „Königsrecht“ der Mitgliederversammlung, die im April 2024 diesen Vorschlag beraten und darüber entscheiden wird.

 

Überarbeitung der Homepage

 

Ein weiteres Ergebnis der Arbeit des AK ist die Feststellung, dass die Homepage des Verbandes www.flvbw.de in die Jahre gekommen ist und eine Modernisierung erforderlich ist. Der Vorstand berichtete, dass der Relaunch des Internetauftrittes unter Hinzuziehung externer Experten bereits angelaufen ist. Der Start für die neue Homepage ist ebenfalls für die Mitgliederversammlung am 13. April 2024 in Pforzheim vorgesehen.

 

Neues Logo

 

Last, but not least muss in die Modernisierung des Außenauftrittes des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. auch das Logo mit einbezogen werden. Die über 50 Jahre alte Raute ist ebenfalls nicht mehr zeitgemäß. Deshalb wurde – auch hier unter Hinzuziehung professionellen Rates – mit Hilfe des AK das nachfolgend abgebildete, in zwei Varianten vorliegende, deutlich modernere Logo entwickelt. Dies soll ebenso ab der Mitgliederversammlung 2024 für alle Print- und Online-Auftritte des Verbandes verwendet werden.

 

 

 

 

Aktuelle und geplante Rechtsänderungen

Zum Abschluss der Sitzung referierte der Vorsitzende über folgende rechtliche Themen:

 

Eignungsnachweis gemäß § 11 FahrlG

 

Klima erinnerte nochmals eindringlich daran, dass jede(r), die/der bereits am 01.01.2018 im Besitz einer Fahrerlaubnis war, der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens am 31.12.2023 Eignungsnachweise gemäß § 11 FahrlG vorlegen muss.

Wichtig:   Wer die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht abgibt, ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr im Besitz eines gültigen Fahrlehrerscheins und darf nicht mehr als Fahrlehrer tätig sein. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig mit dem Haus- und dem Augenarzt Kontakt aufzunehmen, um bspw. eventuell erforderliche Maßnahmen zum Erhalt der körperlichen Gesundheit und/oder der Sehkraft abzuklären! Falls die Eignung aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen nicht nachgewiesen wird, ist außerdem eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zur Abklärung möglicher Aussicht auf Ausnahmen zwingend erforderlich.

 

Automatikregelung (B197)

 

Der Vorsitzende informiert, dass das baden-württembergische Verkehrsministerium den erneuten Antrag des Vorstandes des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V., dass die praktische Prüfung mit einem Automatikfahrzeug auch dann stattfinden kann, wenn im Prüfauftrag die Schlüsselzahl 197 bzw. 78 nicht hinterlegt ist, abgelehnt hat.

 

EU-Führerscheinrichtlinie

 

Jochen Klima berichtet, dass die zahlreichen Presseberichte über die derzeitigen Beratungen im Verkehrsausschuss des EU-Parlaments den Eindruck erweckt haben, die dort diskutierten Änderungen könnten zeitnah geltendes Recht werden. Fakt ist, dass nach einer möglichen Zustimmung des EU-Parlaments und der Kommission die Mitgliedstaaten üblicherweise mehrere Jahre Zeit für die Umsetzung bekommen. Außerdem hat Bundesverkehrsminister Wissing klargestellt, dass Deutschland einer Verschärfung der Regelungen für ältere Verkehrsteilnehmer sowie weiteren Führerscheineinschränkungen (Tempolimits, Nachtfahrverbote) für Fahranfänger nicht zustimmen werde.

Überarbeitung der FahrschAusbO

Für die derzeit laufenden Reformarbeiten zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung existiert mittlerweile ein Zeitplan: 2024 soll zunächst ein Referentenentwurf mit Verbändeanhörung vorgestellt werden. Anschließend wird das Rechtsetzungsverfahren eingeleitet. 2025 soll dieses abgeschlossen werden und die Umsetzung beginnen. Der Vorsitzende teilte mit, dass – wie immer bei größeren Rechtsänderungen – der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg zu gegebener Zeit seine Mitglieder bei Regionalversammlungen über die – vermutlich sehr umfassenden – Änderungen informieren wird.

 

Herzliche Einladung

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gehen Sie zur nächsten Versammlung Ihres Kreisvereins. Informieren Sie sich und diskutieren Sie mit. Ihr Kreisvorstand freut sich auf Sie.

JK

(Foto oben: Jennifer Spazier)


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