28.12.2023© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember 2023, Seite 673

Gigaliner: Änderung der Ausnahmeverordnung

Die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge vom 19. Dezember 2011 wurde durch die 11. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge geändert. Die Verordnung vom 11. Oktober 2023 wurde am 18. Oktober 2023 im Teil l des Bundesgesetzblattes (BGBl.) Nummer 276 bekannt gegeben.

 

Die Änderungsverordnung dient der Aus- und Nachrüstung der genannten Fahrzeugkombinationen mit indirekten Sichtsystemen, namentlich Abbiegesystemen. Weiterhin wurde die Anlage zu § 2 Absatz 1 aktualisiert; diese enthält die Liste der für das Befahren mit den genannten Kombinationen erlaubten Strecken, gegliedert nach Autobahnen und nachgeordneten Straßen in den Bundesländern (Positivnetz).
Die Verordnung trat am 19. Oktober 2023 in Kraft. Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. können den Text der Verordnung (Umfang im BGBl. rd. 82 Seiten) herunterladen.


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