30.05.2023© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai 2023, Seite 245

EDITORIAL: Hohe Durchfallquote - Fahrschule zu

Liebe Leserinnen und Leser,

 

ein wegweisender Beschluss des OVG Hamm vom 29.06.2022 (Az. 8 B 152/22) lässt aufhorchen: Ein Fahrschulinhaber, dessen Betrieb trotz mehrmaliger Abmahnung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde eine über mehrere Jahre anhaltende überdurchschnittlich hohe Quote nichtbestandener Fahrerlaubnisprüfungen verzeichnet, ist unzuverlässig. Das rechtfertigt den Widerruf der Fahrschulerlaubnis. Denn von einer solchen Fahrschule geht eine konkrete Gefahr für das wichtige Gemeinschaftsgut der Sicherheit des Straßenverkehrs aus.

 

Zur Rechtfertigung hatte der betroffene Fahrschulinhaber angeführt, zu seiner Kundschaft zählten zu 90 Prozent Fahrschüler aus Syrien, dem Irak und Afghanistan, wovon viele als „Umschreiber“ einer ausländischen Fahrerlaubnis nicht den Regelungen der FahrschAusbO unterlägen. Darauf sei die hohe Quote erfolgloser Prüfungen zurückzuführen.

 

Damit drang er beim OVG nicht durch. Begründung: Bei „normalen“ Fahrerlaubnisbewerbern regle die FahrschAusbO, dass die in § 1 genannten Ziele erreicht sein müssen. Das zweite Ziel, nämlich Prüfungsreife, sei dem klar untergeordnet. Und – das ist ein sehr wichtiger Aspekt – auch bei Umschreibungen sei eine Art „Vorprüfung“ durch den Fahrlehrer vorgeschrieben. Denn er dürfe auch diese Bewerber nur dann zur Prüfung vorstellen, wenn er sich davon überzeugt habe, dass diese über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs verfügen. Und nach allgemeiner Lebenserfahrung sei fernliegend, dass Verkehrsverstöße dieser Bewerber erst in der Prüfung und nicht schon bei der Ausbildung zu Tage träten. Denn typisch für eine amtliche Prüfung sei das Bestreben – allein schon aufgrund der Kosten für eine Wiederholungsprüfung –, möglichst keine schweren Fehler zu begehen.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die OVG-Entscheidung zeigt: Unser Rechtssystem duldet es nicht, wenn eine Fahrschule ihre Verpflichtungen nicht ernst nimmt, nur aufs schnelle Geschäft aus ist und die Prüfung zum Lotteriespiel degradieren will.

 

In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich

Ihr

Jochen Klima

Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.


Zum Inhalt der FahrSchulPraxis Ausgabe Mai 2023...


Empfehlungen: