30.08.2022© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August 2022, Seite 481

EDITORIAL: FAS zum Zweiten!

Liebe Leserinnen und Leser,

 

die Nutzung moderner Fahrerassistenzsysteme (FAS) ist unbestritten ein wichtiger Beitrag zur weiteren Senkung der Unfallzahlen. In der letzten Ausgabe der FahrSchulPraxis warf ich deshalb an dieser Stelle die Frage auf: Wo sonst, wenn nicht in der Fahrschule, sollen Fahranfänger mit der sicheren Anwendung moderner FAS vertraut gemacht werden?

 

In diesem Zusammenhang ist zu begrüßen, dass die EU bei der Pflichtausstattung von Neufahrzeugen mit FAS mittlerweile mächtig Druck macht. Bereits am 6. Juli 2022 trat die Überarbeitung der „Verordnung zur allgemeinen Sicherheit“ (General Safety Regulation, EU-Verordnung 2019/2144), das ist eine generelle Verordnung über die Typgenehmigung von Fahrzeugen, in Kraft. Diese betrifft zunächst nur die EU-Fahrzeugklassen M1 und N1 (Pkw und Kleintransporter). Konkret bedeutet dies, dass seit Anfang Juli in Pkw und Kleintransportern, die als Neufahrzeuge auf die Straße kommen, obligatorisch u. a. folgende FAS verbaut sein müssen: Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Notbremslicht, Rückfahrassistent, Notfall-Spurhalteassistent, Müdigkeitswarner, Unfalldatenspeicher etc. Eine Ausstattungspflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge folgt im Jahr 2024.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von Ihnen haben früh damit begonnen, die FAS schrittweise in die Ausbildung zu integrieren. Doch angesichts der zunehmenden „Aufrüstung“ auch der Mittel- und Kompaktklasse mit FAS ist es sehr wichtig, sich mit der Bedienung, der Funktionsweise, dem Nutzen und auch den Risiken und Fehlerquellen der in den Lehrfahrzeugen verbauten FAS intensiv zu beschäftigen. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) und ihre angeschlossenen Verbände, die Deutsche Fahrlehrer-Akademie, die Fahrlehrerausbildungsstätten und die Lehrmittelverlage sind aufgerufen, praxisorientierte Fortbildungsmodule sowie Informationsmaterialien zu dieser wichtigen Materie für den Berufsstand zu entwickeln. So kann gewährleistet werden, dass die Fahrschulen kompetente Ansprechpartner ihrer Kunden und der interessierten Öffentlichkeit in der dynamischen Thematik FAS bleiben.

 

Es grüßt Sie sehr herzlich

Ihr

Jochen Klima

Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.


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