30.10.2023© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober 2023, Seite 658

UPDATE: Vor 50 Jahren: Regierung beendet Überwachungschaos / Busfahrer und Handynutzung

Vor 50 Jahren: Regierung beendet Überwachungschaos

Ende August 1973 erhielt der Landesverband der Fahrlehrer Baden-Württemberg e.V. (heute Fahrlehrerverband BW e.V.) die Mehrfertigung eines inhaltsreichen Briefs des Innenministeriums Baden-Württemberg (damals für Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr zuständig), der an die Regierungspräsidien des Landes gerichtet war.

 

Hier die Einleitung des Schreibens im Originaltext:

„Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Überwachung der Fahrschulen, der Fahrschulzweigstellen und der Fahrlehrerausbildungsstätten durch die Erlaubnisbehörden vorwiegend wegen personeller Schwierigkeiten nicht immer in dem erforderlichen Umfang durchgeführt werden konnte. Darüber hinaus hat es sich erwiesen, dass bei der bisherigen Handhabung die notwendige Einheitlichkeit bei der Überwachung der Fahrschuleinrichtungen innerhalb des Landes nicht gewährleistet war. Es wurde deshalb beim Institut für Verkehrssicherheit der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. als selbständige Einrichtung die

Baden-Württembergische Treuhandstelle für das Fahrschulüberwachungspersonal

in Korntal, Saalstraße 2, gebildet.

Die Aufgaben der Treuhandstelle sind

  • Bereitstellung des Fahrschulüberwachungspersonals,
  • die Durchführung von Lehrgängen zur einheitlichen Aus- und Weiterbildung des Fahrschulüberwachungspersonals,
  • die Beauftragung dieses Personals zur Überprüfung der Fahrschulen und Fahrschulzweigstellen an Ort und Stelle,
  • die Durchführung von Abrechnungen mit dem Fahrschulüberwachungspersonal und mit den Erlaubnisbehörden.

Es wird hiermit festgestellt, dass die Treuhandstelle ‚geeignete Stelle‘ im Sinne des § 33 Absatz 1 Satz 2 FahrlG ist.“

 

Bald danach nahm die Treuhandstelle die Arbeit auf. In der Folge gab es viel Kritik, namentlich von Fahrschulen, die bis dahin nie oder sehr selten überwacht worden waren. Es gab auch berechtigte Kritik, weil anfänglich der eine oder andere Prüfer übers Ziel hinausschoss.

 

Weil der Verband seit 1970 um eine zentrale und damit um eine gerechtere Überwachung gerungen hatte, musste er viel Tadel und massive Austrittsdrohungen schlucken. Der Anfang war zwar etwas holprig, aber im Prinzip war die Zentralisierung des Überwachungspersonals goldrichtig. Was vorher in der Fahrschulüberwachung gelaufen war, soll hier im Einzelnen nicht beschrieben werden: Es war jedenfalls weithin gesetzeswidrig und wirkte stark wettbewerbsverzerrend.

 

Aus der Treuhandstelle wurde 1981 der

Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e.V.

Und der, so lesen Sie das im Interview ab Seite 562, funktioniert bis heute und gewährleistet einheitliche Überwachung mit Augenmaß. GLH

 

Busfahrer und Handynutzung

Ein bei einem in der Region marktbeherrschenden Omnibusunternehmen angestellter Busfahrer benutzte während einer Fahrt sein Handy und wurde dabei von einem Fahrgast gefilmt. Der informierte das Unternehmen, worauf dieses den Busfahrer auf allen ihren Linien lebenslang sperrte und ihm fristlos kündigte. Dagegen klagte der Fahrer bis vor das Oberlandesgericht. Das OLG sah diese Sperre als weit überzogen an und stellte fest, eine arbeitsrechtliche Abmahnung hätte in diesem Fall genügt. GLH
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2023, Az.: VI-6 U1/23.


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