30.09.2022© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September 2022, Seite 533

EDITORIAL: B197 macht Karriere

Liebe Leserinnen und Leser,

 

seit 1. April 2021 kennt das Fahrerlaubnisrecht die Schlüsselzahl 197. Sie weist im Führerschein aus: Inhaber/-innen dieser Fahrerlaubnis der Klasse B sind im In- und Ausland berechtigt, herkömmliche Schaltfahrzeuge mit Kupplung und Wechselgetriebe zu führen, obwohl sie die praktische Prüfung auf einem Elektro- oder Automatikauto abgelegt haben. Dass dafür in der Fahrschule eine kombinierte praktische Ausbildung mit mindestens 10 Fahrstunden und einer mindestens 15-minütigen Testfahrt auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden müssen, entspricht sowohl dem starken Trend zum E-Auto als auch dem noch hohen Bestand an handgeschalteten Verbrennern.

 

„B197” wurde von Anfang an sehr gut angenommen. Schon in den ersten 5 Monaten nach dem Inkrafttreten der neuen Automatikregelung wurden nach vorliegenden Zahlen des TÜV SÜD 44,6 Prozent der praktischen Prüfungen der Klassen B und BF17 auf Elektro- oder Automatikfahrzeugen abgenommen – Tendenz stark steigend. Die deutliche Zunahme von Elektro-Pkw in den Fahrschulen zeigt, woher der Wind weht. Zusätzlich fördert die Einbeziehung von Fahrerassistenzsystemen in die praktische Prüfung die Nutzung hoch digitalisierter E-Autos in den Fahrschulen.

 

Doch offenbar bestehen räumliche Unterschiede: In eher ländlich geprägten Regionen bestehen Eltern teilweise noch darauf, ihre Töchter und Söhne sollten „richtig Autofahren“ lernen und deshalb nur auf einem Schaltfahrzeug ausgebildet und geprüft werden. Im Übrigen aber macht B197 landauf, landab weiterhin Karriere.

 

Störend ist lediglich der solitäre Erlass des baden-württembergischen Verkehrsministeriums, wonach alle Führerscheinbewerber gezwungen sind, sich schon bei der Antragstellung für oder gegen B197 zu entscheiden. Das ist unpraktisch, sperrig und ressortiert in der Abteilung Amtsschimmel.

 

Die Beobachtung des Marktes der neuen Pkw zeigt ein stark rückläufiges Angebot an Schaltfahrzeugen. Für die Erkenntnis, dass B197 lediglich eine Art Zwischenlösung sein kann, muss man kein Prophet sein: Bereits in wenigen Jahren werden Schaltfahrzeuge weithin aus der Pkw-Ausbildung verschwinden. Ausbildung und Prüfung auf einem Automatikfahrzeug werden Standard sein. Und damit wird das Interesse an B197 stark schwinden. Aber bis dahin bleibt B197 ein Renner und ein wichtiger Unterstützer der Transformation der Mobilität.

 

Ich grüße Sie sehr herzlich

Ihr

Jochen Klima

Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.


Zum Inhalt der FahrSchulPraxis Ausgabe September 2022...


Empfehlungen: