EDITORIAL: FahrschAusbO: Reform rückt näher
Liebe Leserinnen und Leser,
„Um Jugendliche schon frühzeitig für die Gefahren im Straßenverkehr zu schulen, werden wir begleitetes Fahren ab 16 Jahren ermöglichen. Wir wollen mehr digitale Elemente des Führerscheinunterrichtes ermöglichen, die Digitalisierung von Fahrzeugdokumenten vorantreiben und das Monopol bei der Fahrerlaubnisprüfung unter Wahrung geltender Qualitätsstandards aufheben.“
Dieser Text steht seit 2021 im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien. Drei Jahre später ist Ernüchterung eingetreten: BF16 wurde von der EU abgelehnt, die Abschaffung des „Monopols“ der Fahrerlaubnisprüfung wird von den Ländern nicht mitgetragen und der digitale Führerschein sowie die digitalen Fahrzeugdokumente sind noch nicht in Sicht. Übrig geblieben ist eine Reform der FahrschAusbO, die u. a. den Online-Unterricht, digitale Lernzielkontrollen und den Gebrauch von Simulatoren in der praktischen Fahrausbildung rechtlich regeln soll.
Die in der Regierung zuständigen Stellen, so heißt es, arbeiteten derzeit mit Hochdruck an der Reform. Da aber nicht viele Informationen nach außen dringen, vermuten einzelne Verbandsmitglieder, die Reform komme gar nicht und es bleibe vielleicht alles beim Alten.
Weit gefehlt: Der Druck auf die Regierung, wenigstens in diesem Punkt den Koalitionsvertrag umzusetzen und wirksam gegen die nicht mehr hinnehmbaren Quoten erfolgloser Theorieprüfungen anzugehen, ist groß. Insgesamt gilt es, die deutlich in die Jahre gekommene FahrschAusbO zu modernisieren. FAS, neue Unterrichtsformen für synchrones und asynchrones digitales Lernen sowie aktualisierte Lehrpläne werden in die Ausbildung einziehen. Dass intensiv daran gearbeitet wird, ließ sich im Oktober 2024 aus der Vorstellung des aktuellen Diskussionsstandes und dem durchaus sportlich zu nennenden Zeitplan des BMDV entnehmen (siehe Newsletter 483 vom 16.10.2024). Sollte die Regierung dies tatsächlich so stramm durchziehen, könnte das neue Recht Anfang 2026 in Kraft treten. Dies und eine 6-monatige Übergangsfrist vorausgesetzt, hätte der Unterricht in den Fahrschulen ab dem 3. Quartal 2026 nach den neuen Regeln zu erfolgen.
Ob der Bruch der Ampelkoalition am 06.11.2024 und der Austritt von Bundesverkehrsminister Volker Wissing aus der FDP sich auf die Inhalte und den Zeitplan der Reform der FahrschAusbO auswirken, war vor der Drucklegung dieser Ausgabe noch offen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun wünsche ich Ihnen, Ihren Angehörigen sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während der Feiertage Zeit zum Innehalten und Ausspannen. Und ganz innig: FROHE WEIHNACHTEN und ein GLÜCKLICHES, GESUNDES UND ERFOLGREICHES JAHR 2025.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Jochen Klima
Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.
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