
Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände: Konsequent für Sicherheit und Professionalität
Am 11. und 12. März 2026 fand die Frühjahrssitzung des Bundesvorstands in den Räumlichkeiten des Landesverbandes Niedersachsen in Laatzen statt. In einer von nordischer Gelassenheit und konzentrierter Sachlichkeit geprägten Atmosphäre kamen die Vertreter der 18 Landesverbände zusammen, um gemeinsam über die drängenden Themen ihres Berufsstandes zu beraten. Im Zentrum der Diskussionen standen die vom Bundesverkehrsministerium (BMV) verkündeten Schritte zur Reform der Fahrausbildung, die sowohl für die Fahrschulen als auch für die Fahrlehrer/-innen weitreichende Auswirkungen haben könnten. Ziel der Beratungen war es, die Interessen des Berufsstandes zu bündeln und eine klare Linie für das weitere Vorgehen im Hinblick auf die geplanten Änderungen zu entwickeln.
Zu Beginn der Sitzung wurden, wie es bei jeder Zusammenkunft des Bundesvorstandes üblich ist, zunächst die formalen und organisatorischen Tagesordnungspunkte behandelt. Dazu gehörten die Feststellung und Genehmigung der Tagesordnung sowie die offizielle Verabschiedung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung. Im Anschluss berichtete der geschäftsführende Vorstand über die wesentlichen Entwicklungen und die geleistete Arbeit seit der letzten Sitzung. Die strukturierte Vorgehensweise sicherte einen transparenten und ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung und war Grundlage für die inhaltlichen Beratungen.
Aktuelle Entwicklungen zur 4. EU-Führerscheinrichtlinie
Die 4. EU-Führerscheinrichtlinie ist offiziell verabschiedet. Dennoch wird die vollständige Umsetzung in nationales Recht noch etwas Zeit brauchen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind dazu verpflichtet, entsprechende nationale Verordnungen zu erarbeiten und bis spätestens November 2028 zu verabschieden; die neuen Regelungen müssen bis spätestens November 2029 in Kraft treten.
Ein weiteres Thema, das im Zusammenhang mit der neuen Richtlinie diskutiert wurde, betrifft die B197-Ausbildung und die Möglichkeit, die vorgesehene Testfahrt auf einem Simulator durchzuführen. Hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit dieser Vorgehensweise gibt es innerhalb der Europäischen Union unterschiedliche Auslegungen der Normen. Es zeichnet sich ab, dass letztlich die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung durch den deutschen Gesetzgeber abgewartet werden muss, bevor hier Klarheit herrschen wird.
Neues Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und Online-Unterricht
Im Zuge der weiteren Entwicklungen wurde ein neues Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht erstmals vor, Online-Elemente in die Ausbildung von Berufskraftfahrern einzubinden. Damit eröffnet sich für Ausbildungsstätten künftig die Option, Teile der Qualifikation digital durchzuführen.
Allerdings ist Online-Unterricht aktuell noch nicht möglich. Bevor Ausbildungsstätten mit digitalen Unterrichtsangeboten starten können, müssen die Details zur Ausgestaltung verbindlich geregelt werden. Diese soll in einer Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) festgelegt werden. Ein erster Referentenentwurf zur Ergänzung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung liegt zwar bereits vor, der jedoch keine spezifischen Regelungen zum Online-Unterricht enthält. Die Ausbildungsstätten und alle Beteiligten müssen daher weiterhin auf die endgültigen Vorgaben warten, bevor sie digitale Lehrmöglichkeiten für Berufskraftfahrer anbieten können.
Entwicklung der Unfallzahlen und Forderungen bei Zweirädern der 125er Klasse
In jüngster Zeit ist ein deutlicher Anstieg der Unfallzahlen bei Fahrzeugen der 125er-Zweiradklasse zu verzeichnen. Diese Entwicklung hat die Deutsche Verkehrswacht dazu veranlasst, die Abschaffung des B196-Führerscheins zu fordern, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und weiteren Risiken vorzubeugen.
Ein weiteres Problem, das im Umfeld der Fahrschulen beobachtet wird, betrifft die Ausstellung sog. „Persil-Scheine“. Hierbei handelt es sich um Nachweise, die ohne Ausbildung ausgestellt werden und so die Qualitätsstandards der Fahrausbildung untergraben. Der Bundesvorstand spricht sich daher ausdrücklich für eine konsequente Überwachung und ein entschlossenes Vorgehen gegen solche „schwarzen Schafe“ aus. Ziel ist es, die Integrität des Berufsstandes zu wahren und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fahrschulen
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fahrschulen (AGB) besteht eine Regelungslücke bezüglich der Rückzahlung des Grundbetrags bei Kündigung von Bewerbern, die keinen verpflichtenden Theorieunterricht absolvieren müssen. Dies betrifft beispielsweise Bewerber, die eine Führerscheinumschreibung oder eine Neuerteilung beantragen sowie diejenigen, die einen Aufstieg in einer Zweiradklasse anstreben. Für jene Personengruppen sind derzeit keine adäquaten Regelungen in den AGB vorgesehen.
Um diese Lücke zu schließen, hat der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. seine Syndikus-Kanzlei mit der Ergänzung der AGB beauftragt. Der ergänzende Textvorschlag zur Anpassung der AGB wurde vom Bundesvorstand geprüft und genehmigt. Damit ist der Weg frei, die neuen Formulierungen in die bestehenden AGB der Fahrschulen zu übernehmen. Sobald die aktualisierten AGB vorliegen, werden diese auf den bekannten Kanälen veröffentlicht und den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
Bewertung der Reformpläne von Verkehrsminister Schnieder
Die Reformpläne von Verkehrsminister Patrick Schnieder werden von vielen Fahrlehrern/-innen als eine ernsthafte Gefahr für das Gemeinwohl und als ein Affront gegenüber ihrem Berufsstand betrachtet. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen haben ihrem Verband fundierte Sachargumente übermittelt und drängen darauf, diese aktiv in die laufende Diskussion einzubringen. Dabei wurden sämtliche Vorschläge bereits mit der Debatte im letzten Jahr formuliert und vorgebracht.
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) arbeitet gemeinsam mit den zugehörigen Landesverbänden und deren Vorständen weiterhin engagiert an der Bewältigung der Herausforderungen, die sich aus den Reformplänen im Bereich der Fahrausbildung ergeben. Im Mittelpunkt steht dabei die intensive Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der geplanten Veränderungen und die angemessene Beachtung der Interessen des Gemeinwohls und der Fahrlehrerschaft.
Um eine breite Unterstützung und eine fundierte Diskussion zu gewährleisten, sucht die BVF aktiv den Dialog mit Politikern sämtlicher demokratisch organisierter Parteien. Die Gespräche werden sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene geführt und umfassen Abgeordnete des Bundestags sowie der Landtage. Darüber hinaus werden Kontakte zu Landesministerien gepflegt, um die Positionen und Anliegen der Fahrlehrerverbände direkt in die politischen Entscheidungsprozesse einzubringen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Verbandsarbeit ist die Kommunikation mit der Presse und relevanten gesellschaftlichen Akteuren. Ziel ist es, die Öffentlichkeit über die Entwicklungen und die Standpunkte des Berufsstands zu informieren, Transparenz zu schaffen und Bedeutung und Nachhaltigkeit einer qualitativ hochwertigen Fahrausbildung hervorzuheben. So werden die gemeinsamen Bemühungen der BVF und ihrer Landesverbände durch einen kontinuierlichen Austausch mit allen relevanten Interessengruppen begleitet und unterstützt.
Strategie und Selbstverständnis der BVF im Umgang mit den Reformplänen
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) hat sich entschieden, den bislang verfolgten Weg eines konstruktiven Dialogs mit Verkehrsminister Schnieder nicht weiterzuführen. Grund dafür ist die erkennbare Entschlossenheit des Ministers, seinen eingeschlagenen Kurs ohne eine echte Einbindung der Fachleute konsequent durchzusetzen. Angesichts dieser Ausgangslage setzt die BVF nun verstärkt auf öffentlichen, politischen und fachlichen Druck. Ziel ist es, mit überzeugenden Argumenten, belegbaren Fakten und klaren Botschaften ihre Position zu verdeutlichen und Einfluss auf die Reformdiskussion zu nehmen. Dabei verfolgt der Verband seine Interessen weiterhin mit Nachdruck, verzichtet jedoch bewusst auf unkontrollierte oder überhastete Aktionen. So soll die sachliche und professionelle Auseinandersetzung gewahrt bleiben.
Das Selbstverständnis der BVF und ihrer Mitgliedsverbände ist geprägt durch eine klare, fachlich fundierte und konsequente Haltung. Unabhängig davon, ob andere Wege bequemer erscheinen, sieht der Verband seine Aufgabe darin, für das einzustehen, was er für richtig hält. Die Interessen der Fahrlehrer/-innen sowie die Sicherung einer hochwertigen Fahrausbildung werden mit Verantwortung und Standhaftigkeit vertreten.
Veranstaltungen im März: Verkehrsministerkonferenz und Verkehrssicherheitskonferenz
Am 25. und 26. März findet in Lindau eine Verkehrsministerkonferenz statt, bei der Schnieders Vorschläge zur Führerscheinreform auf Länderebene diskutiert werden. Zeitgleich organisiert die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) ebenfalls in Lindau eine eigene Verkehrssicherheitskonferenz. Die Vorbereitungen der Veranstaltung laufen derzeit auf Hochtouren, um sowohl die Aspekte der Verkehrssicherheit als auch die Interessen des Berufsstands wirkungsvoll in der Öffentlichkeit darzustellen.
Zusätzlich befindet sich eine Werbekampagne mit dem Titel „Sei nicht wie Patrick“ in der Planung, mit der gezielt auf relevante Fragestellungen der Fahrausbildung und Verkehrssicherheit aufmerksam gemacht werden soll. Über die konkreten Einzelheiten zu den bevorstehenden Veranstaltungen und der Kampagne wird der jeweilige Landesverband die Mitglieder gesondert informieren.
Ralf Nicolai

