
EDITORIAL: Corona-Erstattungen: Land lässt viele Firmen im Stich
Liebe Leserinnen und Leser,
die Corona-Pandemie mit staatlich verordneten Lockdowns und den Zwangsschließungen der Fahrschulen von März bis Mai 2020 und im Frühjahr 2021 liegt nun schon Jahre hinter uns. Aber bis heute hat das Land fällige Erstattungen an Unternehmen nicht geleistet.
Im Oktober 2025 entschied der VGH Baden-Württemberg, dass Rückforderungen auf vor dem 8. April 2020 beantragte Corona-Soforthilfen rechtswidrig sind. Die ursprüngliche Richtlinie vom 22. März 2020 sah mehrere Förderzwecke (z. B. Umsatzeinbruch, Existenzbedrohung) vor. Deshalb handelte es sich – das steht fest – um rechtmäßig bewilligte Zuwendungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Erst für nach dem 8. April 2020 beantragte Zuwendungen wurden die Auszahlungen unter Vorbehalt des Nachweises von coronabedingten Liquiditätsengpässen gewährt.
Aber wer nun glaubt, sein aufgrund einer rechtswidrigen Rückforderung des Landes zurückbezahltes Geld zügig wiederzubekommen, sieht sich getäuscht. Nach Angaben der Landesregierung sollen Auszahlungen nur nach einer vorherigen Antragstellung über eine digitale Plattform des Wirtschaftsministeriums erfolgen. Aber diese Plattform gibt es bis heute nicht. Es heißt, frühestens im 4. Quartal 2026 sei mit der Freischaltung zu rechnen. Das ist eine Dreistigkeit sondergleichen. Denn laut einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten vom 28. April 2026 lässt das Land etwa 62.000 Betriebe mit Rückzahlungsansprüchen von ca. 430 Millionen Euro einfach hängen. Aber es kommt noch besser: Obwohl gar nicht mehr zurückgefordert werden darf, verlangt das Land bzw. die zuständige L-Bank von den betroffenen Firmen nach wie vor Rückzahlungen plus Zinsen. Und der Gipfel: Wurde dieser Forderung nicht fristgerecht entsprochen, ging die L-Bank zeitweilig sogar mit juristischen Mitteln bis hin zur Kontopfändung gegen Firmen vor und forderte rechtswidrig Geld ein, das lt. VGH-Entscheidung den Betrieben erstattet werden muss.
Wie unsere Landesregierung in diesem Fall mit Unternehmen umgeht, ist ein Skandal. Ich fordere Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut nachdrücklich auf, diesen politischen Fehltritt schleunigst zu korrigieren.
In diesem Sinne grüßt Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima
Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.
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