15.01.2015

(2280) Pkw-Betriebsausgaben im Steuerrecht

(jlp). Ein Unternehmer als Eigentümer eines Fahrzeuges kann grundsätzlich sämtliche Pkw-Kosten als Betriebsausgaben bei seiner Steuererklärung absetzen. Die zusätzliche Nutzung des Wagens durch die Ehefrau löst bei ihm keine Einkommensteuer aus, weil diese Nutzung bereits mit dem Pauschalansatz im Rahmen der 1-Prozent-Regelung abgegolten ist. Im Gegenzug kann die Ehefrau für ihre Pkw-Nutzung keine eigenen Betriebsausgaben geltend machen.

Bundesfinanzhof, Az. X R 24/12