15.03.2015

(2296) Trunkenheitsfahrt im Ausland

(jlp). Ein Fahrzeugführer, der im Ausland (hier: Polen) ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt hat, kann auch in der Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet werden, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu seiner Fahrtüchtigkeit vorzulegen. Erfüllt er diese Behördenvorgabe nicht, dann kann ihm die Fahrerlaubnis sofort vollziehbar entzogen werden. Voraussetzung hierfür ist stets, dass die Trunkenheitsfahrt im Ausland auch wirklich nachgewiesen ist.

Oberverwaltungsgericht Münster, Az. 16 B 694/14