(2056) Montagsauto
(jlp). Mit dem Begriff "Montagsauto" sollen Fälle erfasst und einer sachgerechten Lösung zugeführt werden, in denen einem Käufer eine Nachbesserung von vornherein unzumutbar ist, weil das Auto als solches eine "Zumutung" für ihn darstellt. Allerdings kann diese Erkenntnis immer erst im Nachhinein, das heißt nach Eintritt eines bestimmten Geschehensablaufs gewonnen werden. Deshalb kommt es praktisch darauf an, ab welchem Erkenntnisstand, mithin auf Grund welcher Beurteilungsgrundlage die Qualifizierung als "Montagsauto" gerechtfertigt ist. Rein schematisch lässt sich die Frage nach einem "Montagsauto" also nicht beantworten. Entscheidend ist vielmehr der Einzelfall mit den geschilderten individuellen Mängeln.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 3 U 47/10