15.06.2015

(2312) Risiko 0%-Finanzierung

(jlp). Ein Verbraucher erwarb von einem Baumarkt zwei Türen zum Preis von 6.389,15 EUR. Der Kaufpreis wurde bei einem Kreditinstitut unentgeltlich (sog. ,,0%-Finanzierung") finanziert. Als sich später die Türen als mangelhaft erwiesen, trat der Käufer vom Kaufvertrag mit dem Baumarkt zurück. Er war der Auffassung, dass er mit seinem Rücktritt jetzt auch nicht mehr verpflichtet sei, das Darlehen an das Kreditinstitut zurückzuzahlen. Der Bundesgerichtshof teilte diese Auffassung nicht. Denn es liegt kein entgeltlicher Darlehensvertrag vor. Der Verbraucher hat für den Kredit nämlich kein gesondertes Entgelt (Zinsen) bezahlt. Damit muss sich der Käufer allein an seinen Verkäufer, den Baumarkt, wegen Rückzahlung des Kaufbetrages halten. Den Darlehensbetrag muss er an die Bank zurückzahlen.

Bundesgerichtshof, Az. XI ZR 168/13