15.07.2015

(2316) Der ,,mitgeblitzte" Beifahrer

(jlp). Wird im Rahmen einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme ein Lichtbild gefertigt, auf dem auch der Beifahrer erkennbar ist, und gelangt dieses Foto ohne Unkenntlichmachung des Beifahrers in die Gerichtsakte, unterliegt es keinem Verwertungsverbot, wenn das Amtsgericht aus der Person des Beifahrers Schlüsse auf die Identität des Fahrzeugführers zieht. Das Persönlichkeitsrecht des Beifahrers wird hierdurch nicht tangiert.

Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 2 Ss (OWi) 20/15